Erstattung von Kosten Zahnzusatzversicherung
Habe von ihnen ein Schreiben zur Leistungsabrechnung erhalten. Darin schreiben Sie, dass sie unangemessen hohe zahntechnische Leistungen nicht erstatten können. Bevor ich mit dem Zahnarzt spreche würde ich gern wissen, um genau welche unangemessenen Leistungen es sich hier handelt.
MfG S. Kätelhön