Hallo bobby1911,
Ein weiterer Grund für den Heil und Kostenplan ist z.B. die Prüfung ob alle dort erwähnten Leistungen
auch tariflich abgedeckt sind. Nicht dass am Ende das böse Erwachen kommt und die Krankenversicherung
zahlt das was Sie tariflich muss und der Eigenanteil ist größer als gedacht. Nach der Prüfung kann ggf. mit dem Arzt gesprochen werden und die Behandlung noch mal verändert werden.
Beste Grüße
Hallo nochmal,
erstmal schönen Dank für all die Bemühungen sich um meinem "Fall" zu kümmern.
Also in meinem Fall reicht wohl ein üblicher Heil-und Kostenplan (unterschrieben und mit der entsprechenden Kostenübernahme der Krankenkasse) trotzdem nicht aus um mir mitzuteilen in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Es wurde mir lediglich mitgeteilt das nach Vorlage der detaillierten Gesamtrechnung ein nicht bezifferter Betrag übernommen werde.
Davon bin ich aber sowieso ausgegangen, sonst bräuchte ich keine Zahnzusatzversicherung.
Das Einreichen des Heil-und Kostenplanes vorab ist also für mich sinnlos, es reicht völlig aus die Gesamtrechnung einzureichen.
Ich und bestimmt die meisten Kunden schließen eine Zahnzusatzversicherung nicht ab um eine Versicherung auszubeuten, sondern möchten nur die eigenen Kosten bei erforderlichen Zahnersatz oder Zahnbehandlung finanziell abzumildern, wie hoch auch immer.