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Gelöschter Nutzer

Kurze Frage zur Zahnzusatzversicherung ZahnPlus

Ich habe seit über 4 Jahren den oben genannten Vertrag, ich warte noch mit der Behandlung da die Kostenfrage/übernahmeanteil noch nicht komplett geklärt ist! Laut des HKPs muss ein Backenzahn definitiv gezogen werden dieser ist bereits Wurzelbehandelt und hat sich im Laufe der Zeit entzündet da er zu stark verfüllt plus eben WSR hat ist eine "Rettung" quasi ausgeschlossen z.b. eine erneute WSR.
Mal tut er weh mal nicht, aktuell ist es sehr schlimm und möchte ihn gerne ziehen lassen, allerdings weiß ich nicht ob es dann zu Problemen kommt bei der Einreichung des HKPs....die Ziehung ist dort mit drin....ich möchte ihn aber außerhalb des HKPs ziehen lassen da die Kostenfrage wieviel die Allianz übernimmt + Kasse noch nicht geklärt ist es aber momentan sehr schlimm ist! Es fehlt bereits Zahn im Bereich des Oberkiefers seit Ewigkeiten und ein Zahn nebendran steht der der ja gezogen werden soll! Nicht das es dann Seitens der Allianz heißt "hey jetzt fehlen ja 2 Zähne!" Diese 2 Lücken sollen laut HKP per Brücke geschlossen werden.
Kurz um: Kann ich den Zahn ziehen lassen außerhalb der geplanten Therapie oder kann es dann zu vertraglichen Problemen kommen?

Gruß Jan

9 Kommentare
2014-08-18T19:17:17Z
  • Montag, 18.08.2014 um 21:17 Uhr
Hallo Herr Reuter,

das hört sich ja nicht gut an.
Ich habe Sie richtig verstanden, Sie haben eine Zahnzusatzversicherung.
Bei Antragsaufnahme wurde Ihr Zahnstatus erfasst. Somit brauchen Sie keine Angst haben. Desweiteren dokumentiert Ihr Arzt ja auch den Zeitpunkt, wann der Zahn gezogen wurde.
Wenn dann eine Zahnersatzmaßnahme ansteht, reichen Sie den Kostenvoranschlag ein und es wird die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht geprüft.
Wenn dann alles passt steht der Behandlung nichts im Wege.

Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche Ihnen alles Gute
Liebe Grüße
Ines

PS: Zahnzusatzversicherung: https://www.allianz.de/zahnzusatzversicherung.html
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2014-08-18T19:20:39Z
  • Mitarbeiter
  • Montag, 18.08.2014 um 21:20 Uhr
Hallo Jan,
wenn der Zahn gezogen werden muss, dann ist das leider so.
Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt.
Für den Vertrag hat das keine Nachteile.
Maßgebend für den Vertrag war der Zahnstatus zu Vertragsbeginn bei der APKV.
Den HKP reichen Sie am besten bei der APKV ein.
Wenn da noch Fragen offen sind wird sich die Abteilung gegebenenfalls mit Ihrem Zahnarzt in Verbindung setzen.
Gute Besserung.
Grüße Martin
2014-08-18T19:24:18Z
  • Montag, 18.08.2014 um 21:24 Uhr
Super, vielen vielen Dank! Die Antworten haben mir sehr geholfen! Ich werde mich dann morgen mit dem Zahnarzt in Verbindung setzen! Bei Fragen rufe ich nochmal an, war um diese Uhrzeit natürlich nicht möglich

Gruß
2014-08-18T19:39:09Z
  • Montag, 18.08.2014 um 21:39 Uhr
Hab nochmal schnell die Verträge durchgeblättert, ich hatte mal eine AKPV bei der Allianz aber gekündigt seit langer Zeit und habe stattdessen die ZahnPlus-Versicherung gewählt. Ich denke dann wird der HKP sowie die Kosten die die Krankenkasse übernimmt an die Allianz weitergeleitet und erst nach Prüfung und Bearbeitung bekomme ich von Ihnen einen Überblick was übernommen wird und wie hoch der Eigenanteil Letzten Endes sein wird!
2014-08-18T19:51:39Z
  • Montag, 18.08.2014 um 21:51 Uhr
Lieber Herr Reuter

genau so funktioniert es.
Wenn Ihnen der Heil- und Kostenplan vorliegt und durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung bestätigt wurde, diesen dann an die Allianz weiterleiten.
Dann bekommen Sie die detaillierte Bestätigung der Übernahme der Kosten.

Liebe Grüße
Ines
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2014-08-18T20:31:03Z
  • Mitarbeiter
  • Montag, 18.08.2014 um 22:31 Uhr
Eigentlich sollten 30% der Komplettkosten Ihre Eigenbeteiligung sein.
2014-08-19T04:03:31Z
  • Dienstag, 19.08.2014 um 06:03 Uhr
So SOLLTE es sein, im Vertrag heißt es ja "bis zu 70%" aber ich denke das ist bestimmt an ein paar Bedingungen gebunden.

Gruß Jan
2014-08-19T05:50:09Z
  • Mitarbeiter
  • Dienstag, 19.08.2014 um 07:50 Uhr
Hallo Jan,dir einzigen mir bekannte Bedingungen sind, dass ihr behandelnder Zahnarzt in Deutschland praktizieren muss und dies nicht in einer Privatklinik.
Natürlich muss er sich an die Gebührenordnung der Zahnärzte halten und darf bis zum 3,5fachen Satz abrechnen.
Dass die Behandlung medizinisch notwendig ist haben Sie bereits geschildert. Das ist auch eine Voraussetzung.
Mehr ist es nicht.
Sie können uns ja auch gerne auf dem Laufenden halten.
Grüße
Martin
2014-08-19T06:07:38Z
  • Allianz hilft
  • Dienstag, 19.08.2014 um 08:07 Uhr
Guten Morgen Herr Reuter,

ich hoffe, Herr Metzgers Antwort war hilfreich für Sie. Dem kann ich nichts mehr hinzufügen. Darum vielen Dank an Herrn Metzger.
Lieber Herr Reuter, ich wünsche Ihnen alles Gute bei der Zahnbehandlung.

Beste Grüße, Marina
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