Ist die Kostenübernahmebestätigung verbindlich, wenn diese durchgeführt wurde?
Hallo,
ich habe einen Kosten- und Heilplan eingereicht und eine Kostenübernahme bestätigt bekommen. Nach erfolgter Behandlung wurde die Zahlung aber mit der Begründung, dass diese Leistung (vorbereitende Leistung durch den Kieferchirugen) für eine Krone abgelehnt (Zahnzusatz 724P).
Widerspruch habe ich bereits eingelegt, der Termin zur Beantwortung ist aber bereits überschritten. Für mich ergibt sich folgende Fragen.
1) ist die Kostenübernahmebestätigung binden?
2) habe ich Anspruch auf Schadensersatz und Verzugszinsen, weil ich erstens Aufwand hatte, zweitens weil die Zahlung hätte schon erfolgt sein müssen?
3) hat die Allianz ein Sonderkündigungsrecht nach Leistung?
3) Überlege ich eine Vorstandsbeschwerde einzureichen und auch den Ombutsmann zu informieren, was würden sie mir dazu raten?
Ein Wort zum Geschäftsgebahren von Versicherungen im allgemeinen und zu Allianz im speziellen. Wir Kunden leisten Vertrauenvorschuss, nämlich den Versicherungsbeitrag, in der Hoffnung im Schadensfall entschädigt zu werden. Daher sind die Kunden nicht von Ungefähr skeptisch. Diese Skepsis ist berechtigt, wie mein Fall zeigt. Im Versicherungsverkauf wird auf den Einwand "Versicherungen bezahlen eh nicht" gern mit der Frage nach konkretem Fall behandelt. Nun hier ist so einer.