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Ralf Rosenblatt

Korrektur Wohngebäudeversicherung

Hallo, nachdem ich als neuer Miteigentümer in einen Altvertrag zur Wohngebäudeversicherung mit eingestiegen bin habe ich festgestellt, daß der Versicherungswert 1914 völlig falsch ist. Ich wollte diesen nun korrigieren lassen. Wie muß ich vorgehen? Meine Vertretung vor Ort kann mir leider nicht weiterhelfen.
Richtige Antwort
2022-11-03T12:25:30Z
  • Donnerstag, 03.11.2022 um 13:25 Uhr
  • zuletzt editiert von Vanessa.
Hallo Ralf Rosenblatt,

eine Wohngebäudeversicherung sichert Häuser vor Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser ab. Sie ist keine Pflichtversicherung, wird jedoch für Eigentümer einer Immobilie empfohlen, denn sieschützt Sie vor dem finanziellen Ruin und erstattet Kosten für Reparaturarbeiten bis hin zum Wiederaufbau des Gebäudes.

Um die Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung zu berechnen, nutzen viele Versicherer – auch die Allianz – inzwischen das Wohnflächenmodell. Bei der alternativen Berechnungsmethode zum Versicherungswert 1914 ist insbesondere die Größe des versicherten Gebäudes entscheidend. Der Wert 1914 ist eine fiktive Rechengröße der Versicherungswirtschaft. Damit die Entschädigungen im Schadenfall jederzeit ausreichen, um den Schaden zu beheben, müssen die Versicherer stets das aktuelle Kostenniveau berücksichtigen, das sich aufgrund veränderter Baupreise und Löhne stetig verändert. Dabei greifen die Versicherer auf den Wert 1914 zurück. In diesem Jahr gab es in Deutschland letztmalig vor der Inflation stabile Baupreise und die Währung war goldgedeckt. Der Wert 1914 gibt den Gebäudewert Ihrer Immobilie im Jahr 1914 in Goldmark an. Der Wert 1914 ist somit nicht die aktuelle Versicherungssumme.

Da sich im Laufe der Zeit zum Beispiel durch Anbauten Änderungen am Gebäude ergeben können, tritt der Fall ein, dass die abgeschlossene Wohngebäudeversicherung nicht mehr ausreichend ist und angepasst werden muss. Aus Ihrer Anfrage entnehme ich, dass es sich um einen Vertrag aus einer älteren Tarifgeneration handelt. In diesem Fall muss geprüft werden, ob eine Änderung des bestehenden Vertrages möglich ist. Dies kann durch die Vertretung erfolgen, bei welcher der Vertrag abgeschlossen wurde oder durch die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Vertragsabteilung. Diese sind Montag - Freitag 8:00 - 20:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4100 106 oder auch via Live-Chat zu erreichen.

Ich habe hier für Sie noch Informationen zu unserer aktuellsten Tarifgeneration der Wohngebäudeversicherung. Ich empfehle Ihnen, unsere aktuelle Wohngebäudeversicherung mit Ihrem bestehenden Vertrag zu vergleichen, um eventuelle Versicherungslücken schließen zu können. 


Schöne Grüße 

Corny

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7 Kommentare
2022-11-03T12:42:38Z
  • Donnerstag, 03.11.2022 um 13:42 Uhr

Hallo Corny,  ich habe das wohl etwas falsch formuliert. Der Wert hat sich nicht geändert,  der Grundwert wurde bei Abschluß gar nicht oder nicht korrekt ermittelt!  Es wurde nicht der wirkliche Grundwert von 17000 Mark eingesetzt sondern nur 5400 Mark. Demzufolge wurde völlig falsch Tariffiert und im Schadenfall würde die Versicherungssumme den Schaden nicht abdecken.

Die Vertretung vor Ort ist damit wohl etwas überfordert und versucht mir einen neuen Vertrag aufzudrängen.

Ich möchte einfach nur eine Korrektur des Grundwertes.


Gruß Ralf

2022-11-03T13:25:07Z
  • Donnerstag, 03.11.2022 um 14:25 Uhr
Hallo Ralf Rosenblatt,

vielen Dank für Ihren Zusatz.
Wie meine Kollegin, Corny, bereits geschildert hatte, ist eine Korrektur des Grundwertes im Vertrag eines älteren Tarifmodells nicht möglich.

Hier empfehle somit auch ich Ihnen das Gespräch mit Ihrer Vertretung und einer eventuellen Neuordnung des Vertrages in einen neuen Tarif.

Gerne hätte ich Ihnen eine anderslautende Info gegeben.

Beste Grüße
Vanessa
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2022-11-03T14:14:06Z
  • Donnerstag, 03.11.2022 um 15:14 Uhr

Sorry das ist nicht Nachvollziehbar für mich! Wenn da bei der Ausfertigung des Vertrages ein fehler gemacht wurde so muß der doch korrigiert werden.  Es kann doch nicht angehen, daß ich für diesen Fehler jetzt einen Vertrag mit höheren Beiträgen abschließen soll?


Und hier geht das Dilemma gleich weiter, wenn sich der Vertreter standhaft weigert vor Ort die Flächen zu ermitteln, in den Versicherungsvorschlag aber dann rein schreibt: Die Wohnfläche wurde gemäß der Allianz-Definition ermittelt.


Da ist der nächste Fehler gleich vorprogrammiert! Das kann doch nicht Arbeitsweise eines seriösen Versicherungsunternehmens sein?

2022-11-03T14:47:20Z
  • Donnerstag, 03.11.2022 um 15:47 Uhr
Hallo Ralf Rosenblatt,

ich kann verstehen, dass Sie sich eine andere Antwort gewünscht haben.

Wie Sie bereits mitgeteilt haben, handelt es sich um einen sogenannten "Altvertrag" mit einer Tarifgeneration, die nicht mehr angeboten wird oder abgeschlossen werden kann. Aufgrund der bereits langen Laufzeit lässt sich nicht mehr feststellen, ob bei Vertragsabschluss tatsächlich fehlerhafte Daten eingetragen wurden. Hinzu kommt, dass jede/r Versicherungsnehmer:in verpflichtet ist, nach Erhalt die Vertragsunterlagen zeitnah zu überprüfen und nicht korrekte Daten korrigieren zu lassen.

Die Wohnfläche ist lässt sich dem Kauf-/Mietvertrag oder den Bauunterlagen zu entnehmen, sofern diese mit dem aktuellen Bauzustand übereinstimmen. Sollten keine Unterlagen vorhanden sein oder stimmen diese nicht mit dem aktuellen Bauzustand überein, messen Sie bitte nach: Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume im Gebäude einschließlich der Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller-, Speicher- oder Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut sind. Wichtig zu wissen ist, dass nicht jede Grundfläche in vollen Maße zur Berechnung der Wohnfläche angerechnet werden kann. Hierbei gelten folgende Richtlinien:

• Räume, mit einer Höhe von 2 Metern, können voll angerechnet werden
• Räume, mit einer Höhe von 1 bis 2 Metern, können nur zur Hälfte angerechnet werden
• Räume, mit einer Höhe unter ein Meter (z.B. bei Dachschrägen), zählen nicht als Wohnfläche

Ich bitte um Verständnis, dass wir keine weiteren Möglichkeiten haben.

Schöne Grüße
Corny
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2022-11-03T15:13:10Z
  • Donnerstag, 03.11.2022 um 16:13 Uhr

Liebe Corny, natürlich läßt sich feststellen ob in dem Altvertrag falsche Angaben gemacht wurden! Ich habe dies auf den ersten Blick festgestellt nachdem ich den Vertrag erhalten habe und habe dies auch sofort reklamiert und möchte das die Daten korrigiert werden.  Zur Tarifgeneration habe ich noch gar nichts angegeben! 

Für mich ist das Verhalten sehr befremdlich! Statt den  gemachten  Fehler zu beseitigen oder mir ein entsprechendes Angebot zu machen werde ich einfach nur gedrängt einen Neuvertrag abzuschließen.

Mit welchem Verhalten darf ich dann erst im Schadensfall rechnen? Werde ich dann genau so im Regen stehen gelassen?  Oder will man einfach ein paar lästige Kleinkunden abwimmeln?

2022-11-03T15:42:29Z
  • Donnerstag, 03.11.2022 um 16:42 Uhr
Hallo Ralf Rosenblatt,

bitte wenden Sie sich zur Prüfung und Klärung an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Vertragsabteilung. Wie bereits erwähnt, erreichen Sie diese Montag - Freitag 8:00 - 20:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4100 106 oder auch via Live-Chat

Die Kolleginnen und Kollegen der Vertragsabteilung haben Zugriff auf den Vertrag und alle Unterlagen. Wir haben an dieser Stelle keine weiteren Möglichkeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Schöne Grüße
Corny
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