Was bedeutet konkret, dass das Unbewohntsein nicht 6 Monate überschreiten darf?
Heisst dies, dass die Wohnung am Stück nicht mehr als 6 Monate unbewohnt sein darf?
Oder bedeutet dies, dass die Wohnung pro Jahr nicht länger als 6 Monate unbewohnt sein darf.
Zum Hintergrund: wir sind ca 1 Wochenende pro Monat + Sommerferien in einer Wohnung, die wir versichern wollen. Dh unserer Wohnung ist nie länger als 2 Monate am Stück unbewohnt, aber wir kommen wohl nicht auf ganze 6 Monate Bewohntsein pro Jahr. Wie spezifizieren Ihre AGB das Thema Unbewohnstein?