Werden Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen unter Umständen akzeptiert
Im Falle eines Wasserschadens an meinem Wohnhaus möchte ich einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung des Schadenkataloges beauftragen. Damit ich sicher sein kann das alle Auswirkungen erkannt werden. Mit Sachverständigen die durch die Versicherung beauftragt wurden habe ich schlechte Erfahrungen gemacht.
Werden Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen unter Umständen akzeptiert?
Wenn ja: -wovon ist dies abhängig?
-auf welche kostengrenzen muss ich achten?
-wann muss ich den Einsatz des Sachverständigen melden?
-wie bekomme ich das Geld ersetzt?