Wasserschaden melden?
als wir 2014 ein Haus gekauft haben, hat der Vorbesitzer beim Auszug noch einen Wasserschaden gemeldet. Die Behebung dieses Schadens hat sich bis in den Mai 2017 hinausgezögert, da der Installateur zunächst das Leck nicht finden konnte und fälschlicherweise nur den Spülkasten der Toilette erneuerte. Einige Monate später traten an exakt den gleichen Stellen wieder Wasserschäden hervor, diesmal wurde das Leck entdeckt und beseitigt, allerdings wurde die Trocknung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, so dass diese wiederholt werden musste.
Obwohl es sich nur um einen einzigen Schaden handelte, gehe ich davon aus, dass die Versicherung diese als verschiedene Schäden einstuft.
Wir haben jetzt in einem anderen Bad auf der rückseitigen Wand (zum Flur hin) einen ca. 10cm großen Fleck entdeckt, der sich auch kalt und feucht anfühlt. Auf der anderen Seite befindet sich eine Dusche und die Höhe des Fleckes trifft ziemlich genau die Armatur der Dusche, weshalb ich von einer Undichtigkeit der Armatur oder Leitung ausgehe.
Wenn wir diesen Schaden nun melden, sind dann Auswirkungen auf unseren Versicherungsschutz zu befürchten und falls ja, welche? Der Schaden erscheint jetzt nicht sonderlich groß, denn außer diesem Fleck ist nichts ersichtlich.
Vielen Dank und viele Grüße