ab wann muss ich bei einen Hauskauf die Wohngebäudeversicherung zahlen
Hallo zusammen,
nach einen Hauskauf habe ich nun das Problem das eine Versicherung von mir den Beitrag verlangt obwohl ich noch nicht im Grundbuch eingetragen war.
Meiner Meinung ist es so das der Käufer erst ab Eintragung ins Grundbuch diese Kosten übernehmen muss, bis dahin ist der Verkäufer, auch wenn nutzen und Lasten bereits beim Notarvertrag über gegangen sind, zur Zahlung der Wohngebäudeversicherung verpflichtet.
Nun habe ich Post von einen Inkasso Unternehmen erhalten, obwohl ich bereits mit dem Versicherung Makler und der Versicherung Kontakt hatte und Ihnen die Grundbuch Eintragung zugearbeitet habe, seit dem aber nichts mehr von denen gehört bis zum schreiben des Inkasso Unternehmens...
hat jemand einen Rat für mich
nach einen Hauskauf habe ich nun das Problem das eine Versicherung von mir den Beitrag verlangt obwohl ich noch nicht im Grundbuch eingetragen war.
Meiner Meinung ist es so das der Käufer erst ab Eintragung ins Grundbuch diese Kosten übernehmen muss, bis dahin ist der Verkäufer, auch wenn nutzen und Lasten bereits beim Notarvertrag über gegangen sind, zur Zahlung der Wohngebäudeversicherung verpflichtet.
Nun habe ich Post von einen Inkasso Unternehmen erhalten, obwohl ich bereits mit dem Versicherung Makler und der Versicherung Kontakt hatte und Ihnen die Grundbuch Eintragung zugearbeitet habe, seit dem aber nichts mehr von denen gehört bis zum schreiben des Inkasso Unternehmens...
hat jemand einen Rat für mich