Gebäudeversicherung nach Trennung fortführen
Kann ich die gemeinsame Gebäudeversicherung für das gemeinsame Haus nach Trennung der nichtehelichen Lebenspartnerschaft (also auch nach der Übernahme der Grundschuld und Änderung im Grundbuch) zu den gleichen Konditionen alleine fortführen?
Wird der Vertrag dann einfach auf die eine im Haus verbleibende Person übertragen?
Wird der Vertrag dann einfach auf die eine im Haus verbleibende Person übertragen?