Teilweise Erstattung der MwSt bei Eigenleistung bei Rechungsvorlage
Ich kaufe Material und Werkzeug auf Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Wird die dann bei Rechnungsvorlage ausbezahlt?
Ich kaufe Material und Werkzeug auf Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Wird die dann bei Rechnungsvorlage ausbezahlt?
Sobald mir die Daten vorliegen, machen wir von dort aus weiter.
Beste Grüße
Antje
es ist schade, dass es keine generelle Regelung dafür gibt, sondern augenscheinlich personenbezogen individuell gehandhabt wird.
Ich dachte, wenn es heißt, MwSt wird erstattet, wenn die Zahlung nachgewiesen wird, dann gilt es für den in Eigenleistung ebenso. Die Eigenleistung habe ich mir mit 74 Jahren nicht selbst ausgesucht, sondern der Kostenvoranschlag wurde so lange geprüft, bis dessen Angebotsfrist verstrichen war. Entweder um eine Ausführung betteln oder neuer KVA mit gestiegenen Preisen, wieder Prüfung und das Spiel beginnt von vorne.
Ebenso unterverständlich: Ein Wasserschaden hat regelmäßig mit Wasser zu tun. Sprich Decke und Wände werden naß/feucht. Als Sofortmaßnahme habe ich u.a. mit der Trocknung begonnen. Nach über einer Woche werden von Unbekannten Messungen vorgenommen. Die berechneten Trocknungskosten mit Betrieb und Miete von einem professionellen Trocknungsgerät werden abgelehnt, Begründung: Es wurde keine Feuchtigkeit festgestellt, die eine Trocknung erfordern.
Mein Einwand, die Feststellung wurde nach Erbringung der Trocknungsleistung, also eine Woche danach erbracht, wird nicht mehr beantwortet.
wir haben bisher keine E-Mail von Ihnen erhalten. gehe ich recht in der Annahme, dass Sie Ihr Anliegen bereits klären konnten?
Sollten Sie unsere Hilfe benötigen/ wünschen, kommen Sie gerne erneut auf uns zu.
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung - Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.
Beste Grüße und alles Gute für Sie
Loreen