Wartung von Rachmeldern
Hallo Ihre Aussage bzg. der Wartung von Rauchmeldern ist schon 2 Jahre alt.
Hat sich die Rechtslage bis heute verändert oder gilt sie nach wie vor.
Wir sind eine Gemeinschaft von 5 Eigentümern und einer Mietwohnung. Dort und im Gemeinscfatseigentum sind Rauchmelder angebracht.
Hier Ihre Aussage
Wie Sandra gestern Abend erwähnte, ist ein Rauchmelder nicht vertragsrelevant und somit auch keine Obliegenheitsverletzung, wenn dieser nicht vorhanden ist oder nicht ausreichend gewartet wurde.
Somit steht Ihnen frei, wie oft Sie eine Wartung an den Geräten durchführen. Ich empfehle Ihnen allerdings aus privater Sicht, dass diese einmal im Jahr geprüft werden, um sich im Notfall auch auf diese verlassen zu können.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen, falls nicht, freue ich mich von Ihnen zu hören.
Beste Grüße
Sebastian