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Gelöschter Nutzer

Vorkasse

Ich habe einen geringen gemeldeten Sturmschaden am Schornstein reparieren lassen. Bezahle ich zunächst die Rechnung oder schicke ich sie zur Begleichung an die Allianz?

Richtige Antwort
2015-03-03T07:12:38Z
  • Dienstag, 03.03.2015 um 08:12 Uhr
Guten Morgen Ratloser,

danke für Ihre Anfrage.
Generell ist es so, dass Sie als unser Versicherungsnehmer, alle Rechte und Pflichten am Versicherungsvertrag haben.
Das gleiche gilt auch im Schadensfall. Die Allianz zahlt an Sie, als unseren Versicherungsnehmer , die entstandenen Kosten für die Reparatur, nach erfolgter Rechnungseinreichung. Dies bedeutet, dass Sie, in der Regel, die Rechnung vorab an den Handwerker zahlen.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, eine sogenannte Abtretungserklärung einzureichen, dass die reparierende Firma das Geld direkt von der Allianz erhält. Dies sollte mit den Kollegen der Schadensbearbeitenden Abteilung oder Ihrer Vertretung bei der Schadens Anlage oder nach Erstellung des Kostenvoranschlages geklärt werden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und wünsche einen schönen Tag.

Liebe Grüße
Ines
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