Grundlegend ist es jedoch so:
Das heißt, dass Schäden, welche durch unvorsichtiges Handeln bzw. grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, nur gezahlt werden, wenn es dadurch zu einem Brand oder bspw. Leitungswasserschaden kam. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch diese Aussage nur pauschal getroffen werden kann, da jeder Schadensfall einzeln geprüft wird.
Vorranging stehen Ihnen zur erneuten Prüfung Ihrer Schadensmeldung die Kolleg:innen der Schadenabteilung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4100 107 (Mo-Fr 8-20 Uhr) zur Verfügung.
Alternativ möchte ich dennoch meine Hilfe anbieten und Ihr Anliegen erneut prüfen lassen.
Senden Sie mir dazu bitte folgende Daten an allianzhilft.dialog@allianz.de zu:
Vielen Dank!
Bitte beachten Sie, dass wir die Entscheidung der Fachabteilung nicht beeinflussen können.
Beste Grüße
Antje
Grundlegend ist es jedoch so:
Das heißt, dass Schäden, welche durch unvorsichtiges Handeln bzw. grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, nur gezahlt werden, wenn es dadurch zu einem Brand oder bspw. Leitungswasserschaden kam. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch diese Aussage nur pauschal getroffen werden kann, da jeder Schadensfall einzeln geprüft wird.
Vorranging stehen Ihnen zur erneuten Prüfung Ihrer Schadensmeldung die Kolleg:innen der Schadenabteilung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4100 107 (Mo-Fr 8-20 Uhr) zur Verfügung.
Alternativ möchte ich dennoch meine Hilfe anbieten und Ihr Anliegen erneut prüfen lassen.
Senden Sie mir dazu bitte folgende Daten an allianzhilft.dialog@allianz.de zu:
Vielen Dank!
Bitte beachten Sie, dass wir die Entscheidung der Fachabteilung nicht beeinflussen können.
Beste Grüße
Antje