fiktive Abrechnung Nach Brandschaden
Hallo,
Nach einem Wohnungsbrand wurden verschiedene Handwerker-Angebote zur Wiederherstellung der Wohnung eingeholt. Ein Gewerk erschien dem Gutachter zu teuer (von angebotenen 80.000,- wurden pauschal 30.000,- gekürzt).
Man einigte sich auf eine "fiktive Abrechnung", die berechnete Schaden-Summe wurde ausbezahlt. Bei der Zusammenstellung waren die verschiedenen Gewerke aufgezählt, bei besagtem gekürzten Angebot stand dabei: "nicht freigegeben, tatsächliche Kosten lt. Gutachter ca. 50.000,-)
Meine Frage wäre nun, ob bei Nachweis höherer Kosten als diese 50.000,- eine Nachberechnung erfolgen kann, oder ob mit Annahme des Geldbetrages nachträgliche Kosten nicht mehr abgerechnet werden können.
Unterschrieben wurde noch nichts.
Danke