Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, die ohne Ihre Einwilligung gesetzt werden.
Außerdem möchten wir das „Matomo Cookie“ und „Adobe Analytics“ zur statistischen Analyse des Datenaufkommens verwenden. Mit Klick auf „Bestätigen“ willigen Sie in das Setzen des Matomo Cookies und in Adobe Analytics ein. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
Ablehnen Bestätigen
Gelöschter Nutzer

Zustimmung zum Versichererwechsel - Kündigung Gebäudeversicherung

Guten Tag,

ich würde gerne mit meiner Gebäudeversicherung zur Allianz wechseln. Einen Termin mit meinem Allianz-Berater hatte ich hierzu bereits. Er meinte, ich müsse für den Versichererwechsel die Zustimmung meiner Bank einholen, da auf dem Grundstück eine Grundschuld eingetragen ist. Hierzu soll ich einen "2-Zeiler" bei meiner Bank einfordern. Dies habe ich auch gemacht - als Antwort habe ich erhalten, dass es vom neuen Versicherer ein entsprechendes Formular geben würde, welches von der Bank gegengezeichnet wird. Mit dieser Information bin ich wieder auf meinen Allianz-Vertretreter zugegangen, der wiederum den 2-Zeiler eingefordert hat.
Was ist denn nun richtig? Ich stecke nun in der Sackgasse und es geht nicht mehr vorwärts. Gibt es nicht einfach ein Formular oder Musterschreiben der Allianz für diesen Fall, welches nur von meiner Bank gegengezeichnet werden kann?

Vielen Dank.
Richtige Antwort
2017-02-13T10:43:19Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 13.02.2017 um 11:43 Uhr
Guten Tag Herr Richter,

erst einmal vielen Dank für Ihr Vertrauen. Schön, dass Sie Ihre Immobile bei der Allianz versichern möchten.
Damit Ihr Gebäude bei der Allianz versichert wird, gehen Sie wie folgt vor:
Sie reichen gemeinsam mit Ihrem Vermittler den Antrag bei der Allianz ein. Sobald Sie die Annahmeerklärung der Allianz erhalten haben, senden Sie eine Kopie und die Bitte um Freigabe zum Sicherungsgläubiger (Ihre Bank). Sobald Sie die Zustimmung erhalten haben, reichen Sie die Kündigung zusammen mit der Freigabe der Bank per Einschreiben bei Ihrem Vorversicherer ein. Wir als neuer Versicherer wenden uns nach erhaltener Zustimmung Ihre Bank an diese. Der Sicherungsschein wird durch die Allianz neu erstellt und geht direkt zu Ihrer Bank.
Wie Ute geschrieben hat, sollte Ihr Vermittler diese Schritte mit Ihnen gemeinsam besprechen und diese auch in die Wege leiten.

Konnten Ihre Fragen beantwortet werden? Wenn nicht, kommen Sie wieder auf mich zu.

Liebe Grüße

Sven
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?
5 Kommentare
2017-02-12T17:21:01Z
  • Sonntag, 12.02.2017 um 18:21 Uhr
Hallo,
meines Wissens nach, gibt es solch einen Vordruck nicht bei der Allianz.
Warum sollten SIE sich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen,? das gehört meiner Meinung doch zum Service
eines guten Vertreters ,der durch den Abschluss schliesslich auch Provision erhält.
Sie sollten zu Ihren Vertreter gehen, und dort den gewünschten Antrag unterschreiben. Dann erhalten
Sie von der Versicherung eine Annahmebestätigung, wo auch die VertragsNr. draufsteht.
Der Vertreter soll dann diese Annahmebestätigung zur Bank schicken, und um Freigabe für die Kündigung
bitten. Danach schickt man die Freigabebestätigung zusammen mit der Kündigung per Einschreiben
zur alten Gebäudeversicherung.
Diese Vorgehensweise sollte Ihr Vertreter aber kennen.

LG
Ute
Richtige Antwort
2017-02-13T10:43:19Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 13.02.2017 um 11:43 Uhr
Guten Tag Herr Richter,

erst einmal vielen Dank für Ihr Vertrauen. Schön, dass Sie Ihre Immobile bei der Allianz versichern möchten.
Damit Ihr Gebäude bei der Allianz versichert wird, gehen Sie wie folgt vor:
Sie reichen gemeinsam mit Ihrem Vermittler den Antrag bei der Allianz ein. Sobald Sie die Annahmeerklärung der Allianz erhalten haben, senden Sie eine Kopie und die Bitte um Freigabe zum Sicherungsgläubiger (Ihre Bank). Sobald Sie die Zustimmung erhalten haben, reichen Sie die Kündigung zusammen mit der Freigabe der Bank per Einschreiben bei Ihrem Vorversicherer ein. Wir als neuer Versicherer wenden uns nach erhaltener Zustimmung Ihre Bank an diese. Der Sicherungsschein wird durch die Allianz neu erstellt und geht direkt zu Ihrer Bank.
Wie Ute geschrieben hat, sollte Ihr Vermittler diese Schritte mit Ihnen gemeinsam besprechen und diese auch in die Wege leiten.

Konnten Ihre Fragen beantwortet werden? Wenn nicht, kommen Sie wieder auf mich zu.

Liebe Grüße

Sven
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?
2017-02-15T22:16:27Z
  • Mittwoch, 15.02.2017 um 23:16 Uhr
Hallo Ute, hallo Sven,

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Genau so hatte ich mit den Anlauf eigentlich auch vorgestellt.

Viele Grüße
Wolfgang
2018-06-28T08:51:40Z
  • Donnerstag, 28.06.2018 um 10:51 Uhr
Ich wollte mit meinem Wohngebaüde zur Allianz wechseln und habe bei meinem alten Versicherer gekündigt. Nun schreibt dieser, dass die Kündigung nicht funktioniert, weil eine schriftliche Einwilligung von meiner Hausbak fehlen würde. Die Bank hat allerdings der alten Versicherung schriftlich mitgeteilt, dasss sie keinerlei "Rechte und Pflichten" aus der alten Sicherungsbestätigung mehr herleiten werden. Von meiner alten Versicherung habe ich nun ein Mahnschreiben bekommen. Wie soll ich darauf am besten reagieren?
2018-06-28T09:25:46Z
  • Donnerstag, 28.06.2018 um 11:25 Uhr
Hallo Torben,

schön zu lesen, dass Sie Ihr Wohngebäude bei der Allianz versichern möchten.

Ich empfehle Ihnen, nochmals mit der derzeitigen Versicherung zu sprechen und auf das Schreiben Ihrer Hausbank hinzuweisen.

Leider können wir Ihnen zur Durchsetzung der Kündigung Ihres bestehenden Vertrages keine rechtlichen Tipps geben. Hierzu wenden Sie sich am besten an einen Rechtsbeistand Ihres Vertrauens und besprechen mit diesem, welche Möglichkeiten bestehen.

Schöne Grüße
Corny
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?

Dateianhänge
    😄