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Gelöschter Nutzer

Hausverkauft- bestehende Versicherungen

Ich verkaufe mein Haus zum 01.06.15. Habe dazu noch die Versicherungen Glasversicherungen, Haftpflicht Öltank und Haushaftpflicht, Vertragsablauf wäre der 15.04.15 gewesen. Kann ich diese Versicherungen außerordentlich kündigen oder muss ich bis nächsten Juli noch komplett zahlenda der neue Eigentümer diese nicht mit übernehmen möchte?

Richtige Antwort
2015-05-23T12:23:56Z
  • Allianz hilft
  • Samstag, 23.05.2015 um 14:23 Uhr
  • zuletzt editiert von David.
Guten Tag Frau Dachs,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

Wenn Ihr Haus verkauft wurde, gehen diese zunächst auf den Käufer über. Dieser hat dann innerhalb von 4 Wochen die Option zu wählen, ob er diese behalten möchte oder nicht. Somit müssen Sie nicht bis zum eigentlichen Versicherungsablauf warten.

Senden Sie in diesem Fall bitte einen kurzen 3 Zeiler, mit Angabe des Käufers und eine Kopie von der Umschreibung im Grundbuch, zur Allianz.

Bezüglich der Glasversicherung wäre es wichtig, dass Sie in dem Schreiben an uns darum bitten, dass diese aufgrund des Hausverkaufs aufgelöst wird.

Gerne nenne ich Ihnen noch die Adressdaten:

Allianz Versicherungs AG
10900 Berlin

oder per Fax:
0800/4400101

oder per E-Mail: sachversicherung@allianz.de

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen, falls nicht, kommen Sie gerne erneut auf uns zu.

Beste Grüße
Sebastian
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3 Kommentare
2015-05-23T15:01:20Z
  • Samstag, 23.05.2015 um 17:01 Uhr
Hallo Katharina,

vielen Dank für die Frage zur möglichen Kündigung der Versicherungsverträge zu Deinem ehemaligen Haus.

Wie Sebastian schon beschrieben hat, ist der Drei-Zeiler an uns mit den Daten des Erwerbers ganz gut. Sollte noch kein Grundbuchauszug mit der Austragung vorhanden sein, kannst Du auch den Notarvertrag in Kopie einreichen. Ein Sonderkündigungsrecht der von Dir beschriebenen Verträge besteht jedoch für Dich, wenn es sich um ein Privatgebäude handelt. Wenn Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken. Wann die Risiken wegfallen regelt der notarielle Kaufvertrag (Übergang der Rechte und Pflichten auf den Erwerber).

Für die reine Wohngebäudeversicherung oder Versicherungen (Grundstücks-, Öltankhaftpflicht) für ein Unternehmen (Firmengebäude) gehen die Verträge kraft Gesetz auf den neuen Erwerber über. Nur dieser (und wir als Versicherer) hat dann ab Kenntnis dieser Verträge und Eintragung ins Grundbuch die Möglichkeit innerhalb eines Monats zu kündigen.

Beste Grüße und schöne Pfingsten
Gordon Schüler
2015-05-26T06:14:21Z
  • Allianz hilft
  • Dienstag, 26.05.2015 um 08:14 Uhr
Vielen Dank Gordon für die Ergänzung!

Mit freundlichen Grüßen
Daniel
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