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Gelöschter Nutzer

Glasversicherung kündigen bei Hausverkauf

Ich habe ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zum 1.2.2020 verkauft. Neben der Gebäudeversicherung, die auf den Erwerber übergeht und die dieser auch übernehmen will, habe ich noch eine Haushaftpflicht, die ich fristgerecht gekündigt habe, was auch akzeptiert wurde, und eine separate Glasversicherung. Hier heißt es, dass diese auf den Erwerber übergeht und von mir nicht gekündigt werden kann, sondern nur von dem Erwerber. Was heißt, auf den Grundbuchauszug warten.  Wenn ich das Haus nicht verkauft hätte, hätte ich die Glasversicherung doch kündigen können! Ist doch keine Pflichtversicherung?


1 Kommentar
2019-11-14T15:08:49Z
  • Donnerstag, 14.11.2019 um 16:08 Uhr
Hallo Hawebe,

gerne möchte ich hier etwas mehr Transparenz einbringen.
In einigen Verträgen ist eine Klausel hinterlegt. Lt. dieser Klausel geht bei Wohnungswechsel auch die Glasversicherung auf den neuen Erwerber über. Der Vertrag kann somit nicht separat gekündigt werden. Ist diese Klausel nicht enthalten, ist der Vertrag entsprechend kündbar. Dies muss also von den Kollegen der Vertragsabteilung oder Ihrem Vertreter geprüft werden. Sollten Sie Option 1 wünschen, erreichen Sie die Kollegen der Vertragsabteilung von Mo - Fr zwischen 8 und 20 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4100 105.

Alternativ finden Sie die Kontaktdaten Ihres Allianz Vertreters unter

www.allianz.de/agentursuche.

Haben Sie weitere Fragen?

Beste Grüße
Vanessa
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