Glasversicherung kündigen bei Hausverkauf
Ich habe ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zum 1.2.2020 verkauft. Neben der Gebäudeversicherung, die auf den Erwerber übergeht und die dieser auch übernehmen will, habe ich noch eine Haushaftpflicht, die ich fristgerecht gekündigt habe, was auch akzeptiert wurde, und eine separate Glasversicherung. Hier heißt es, dass diese auf den Erwerber übergeht und von mir nicht gekündigt werden kann, sondern nur von dem Erwerber. Was heißt, auf den Grundbuchauszug warten. Wenn ich das Haus nicht verkauft hätte, hätte ich die Glasversicherung doch kündigen können! Ist doch keine Pflichtversicherung?