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JAM

Gebäudeversicherung kündigen obwohl Haus (abrißreif) noch nicht verkauft

Hallo, muss ich eine Gebäudeversicherung haben, obwohl ich nicht mehr in dem Haus wohne.  Dieses steht derzeit leer und wird nächstest Jahr (Grundstück mit Haus) verkauft. Das Haus ist auf jeden Fall abrißreif und wird nach Verkauf auch abgerissen. Benötige ich bis zum Verkauf zwingend eine Gebäudeversicherung?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Richtige Antwort
2020-08-18T17:09:39Z
  • Allianz hilft
  • Dienstag, 18.08.2020 um 19:09 Uhr
Hallo JAM,

mit der Kündigungsfrist haben Sie absolut Recht. Diese beträgt drei Monate zur Hauptfälligkeit.

So, wie Sie es schildern, scheint der Wert der Immobilie gen null zu gehen- oder besser, für Sie hat es keine Bedeutung mehr, wenn die Immobilie durch eine der versicherten Gefahren beschädigt oder zerstört wird.

Dann haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag fristgemäß zu kündigen. Welche Informationen hierfür benötigt werden, hat die Allianz auf folgendem Link für die Versicherungsnehmer und User zusammen gefasst. Schauen Sie einfach unter https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/wohngebaeudeversicherung/kuendigung/ vorbei.

Dort finden Sie auch ein Onlineformular für die schnelle digitale Einreichung.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Wenn nicht, kommen Sie wieder auf mich zu.

Liebe Grüße
Sven
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6 Kommentare
2020-08-17T06:12:18Z
Hallo JAM,

gerne helfe ich hierzu weiter. Sie haben die Möglichkeit den Vertrag fristgerecht zur Hauptfälligkeit zu kündigen. Anhand Ihres Versicherungsscheines können Sie sehen, wann dies genau ist. Ich empfehle Ihnen jedoch, dies vorher noch einmal mit Ihrem Vertreter zu besprechen. Er teilt Ihnen mit, zu welchem Datum die Kündigung möglich ist und unterstützt Sie dabei.
Sollten Sie die Kontaktdaten Ihres Vertreters verlegt haben, finden Sie diese unter www.allianz.de/agentursuche.

Alternativ stelle auch ich gerne den Kontakt zu Ihrem Vertreter her. Senden Sie mir hierzu einfach Ihre Vertragsnummer, Ihre vollständigen Kontaktdaten sowie Ihren Usernamen an allianzhilft.dialog@allianz.de

Beste Grüße
Vanessa
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2020-08-18T16:43:54Z
  • Dienstag, 18.08.2020 um 18:43 Uhr
Hallo Vanessa,

vielen Dank für die Antwort. Die Laufzeit und Termin für eine Kündigung ist mir bekannt.
Ich wollte eigentlich wissen, ob die Gebäudeversicherung noch sein muss, obwohl ich nicht mehr in dem Haus wohne, es mir aber noch gehört.  Es ist ein leerstehendes, abrissreifes Haus, welches mit Grundstück voraussichtlich erst Mitte 2021 verkauft wird.  Ablauf der Versicherung ist der 31.12.2020, Kündigung muss somit bis 30.09.2020 erfolgen.

Vielen Dank.
Richtige Antwort
2020-08-18T17:09:39Z
  • Allianz hilft
  • Dienstag, 18.08.2020 um 19:09 Uhr
Hallo JAM,

mit der Kündigungsfrist haben Sie absolut Recht. Diese beträgt drei Monate zur Hauptfälligkeit.

So, wie Sie es schildern, scheint der Wert der Immobilie gen null zu gehen- oder besser, für Sie hat es keine Bedeutung mehr, wenn die Immobilie durch eine der versicherten Gefahren beschädigt oder zerstört wird.

Dann haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag fristgemäß zu kündigen. Welche Informationen hierfür benötigt werden, hat die Allianz auf folgendem Link für die Versicherungsnehmer und User zusammen gefasst. Schauen Sie einfach unter https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/wohngebaeudeversicherung/kuendigung/ vorbei.

Dort finden Sie auch ein Onlineformular für die schnelle digitale Einreichung.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Wenn nicht, kommen Sie wieder auf mich zu.

Liebe Grüße
Sven
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?
2020-08-18T18:39:10Z
  • Dienstag, 18.08.2020 um 20:39 Uhr
Hallo Sven,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Viele Grüße
JAM
2020-08-18T18:46:17Z
  • Dienstag, 18.08.2020 um 20:46 Uhr
Hallo JAM,

es freut mich, dass mein Kollege Ihnen weiterhelfen konnte.

Beste Grüße
Vanessa
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2020-08-19T05:44:18Z
  • Mittwoch, 19.08.2020 um 07:44 Uhr

Guten Morgen JAM,

für mich stellt sich die Frage , ob es wirklich  so clever ist, den Vertrag schon jetzt zu kündigen. Falls dieses Haus z.B. durch Feuer (sei es z.B. Brandstiftung oder Kurzschluss) zerstört wird, könnten enorme Kosten auf SIE zukommen (Aufräumungskosten, Abbruchkosten,Schutz-und Bewegungskosten).

Ich an Ihrer Stelle würde vermutlich das Risiko Leitungswasser und Sturm aus dem Vertrag herausnehmen und das Risiko "Feuer" bestehen lassen. Der Versicherung müsste dann natürlich mitgeteilt werden, dass das Objekt zur Zeit leer steht.

Sie sollten dieses einmal mit dem Allianz Vertreter ihres Vertrauens besprechen.


LG

Ute

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