Keine Kostenübernahme f.d. Notfällung einer durch Orkan geschädigten 30m-Tanne?
Guten Tag,
Sturm Xavier hat in unserer Region am 5.10.2017 mit Orkanstärke 11-12 auch unsere Liegenschaft nicht verschont und eine 30 Meter hohe Colorado-Tanne beschädigt: Das Wurzelwerk ist nach Ansicht von sachkundigen Baumpflegern im Untergrund gerissen, was dazu führte, dass sich die Seitenwurzeln auf einer Länge von über 2 Metern anhoben und breite Risse im Boden auftraten. Zusätzlich zeigte die Tanne eine Schrägstellung, in Richtung Nachbarhaus, die sie vorher nicht hatte.
Das Nachbarhaus, in dessen Richtung sich die Tanne geneigt hatte, steht ca. 22 Meter vom Stamm entfernt.
Alle Hinzugezogene Baum-Experten rieten zur sofortigen Notfällung, damit die Tanne beim nächsten stärkeren Wind nicht vollständig entwurzelt und auf das Nachbarhaus fällt. Es wäre Gefahr in Verzug und die Tanne müsste umgehend im Umsturzradius abgesperrt werden.
Der Schaden wurde der Allianz gemeldet - mit entsprechendem Fotomaterial. Und die Allianz hat die Übernahme der Kosten für Fällung/Abtransport verweigert. Die Nachfrage, dass es für die Art der Notfällung einer durch den Orkan vorgeschädigten Tanne eine Zusatzversicherung gibt, wurde verneint. Es würden
keine Kosten für eine "vorsorgliche" Fällung übernommen werden.
Es war aber keine "vorsorgliche" Fällung, sondern eine Notfällung!
Trotz wochenlanger Wartezeiten nach Auftragsvergabe hat gestern ein hier in der Region bekannter Baumkletterer in SKT die Tanne gefällt. - Er war erstaunt, dass die Allianz in unserem Fall die Versicherungsleistung verweigert, weil er vergleichbare Fälle in den vergangenen 2 Wochen hatte, in denen die Versicherung die Versicherungsleistung umgehend zusagte.
Die Anfrage zur Regulierung des Schadens ggü. der Allianz lief über unsere Hausverwaltung und einem Generalvertreter Ihres Hauses in Aschaffenburg.
Die Mitglieder unserer WEG wüssten nunmehr gerne, warum uns in unserem Fall die Versicherungsleistung verweigert wurde. Der Versicherungsschutz bei Sturmschäden greift oblig. ab Sturmstärke 8.
Werder/Havel war stundenlang der Orkanstärke 11 - 12 ausgesetzt. Wir fanden folgende Hinweise zur Regulierung durch Versicherer: "Da die Entfernung von geschädigten sowie umgestürzten Bäumen jedoch in den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung fällt, muss der Eigentümer die anfallenden Kosten nicht selbst tragen".
Es handelte sich also keinesfalls um eine "vorsorglich und/oder prophylaktische" Fällung, um zukünftige Schäden auszuschließen, sondern um eine dringend angezeigte Notfällung, weil die Tanne durch den Orkan geschädigt wurde.
Unsere WEG ist nun sehr daran interessiert, warum uns die Versicherungsleistung verweigert wird.
Wir bedanken uns für Ihre zeitnahe Information und senden beste Grüße vom Glindower See.
WEG Werder
Sturm Xavier hat in unserer Region am 5.10.2017 mit Orkanstärke 11-12 auch unsere Liegenschaft nicht verschont und eine 30 Meter hohe Colorado-Tanne beschädigt: Das Wurzelwerk ist nach Ansicht von sachkundigen Baumpflegern im Untergrund gerissen, was dazu führte, dass sich die Seitenwurzeln auf einer Länge von über 2 Metern anhoben und breite Risse im Boden auftraten. Zusätzlich zeigte die Tanne eine Schrägstellung, in Richtung Nachbarhaus, die sie vorher nicht hatte.
Das Nachbarhaus, in dessen Richtung sich die Tanne geneigt hatte, steht ca. 22 Meter vom Stamm entfernt.
Alle Hinzugezogene Baum-Experten rieten zur sofortigen Notfällung, damit die Tanne beim nächsten stärkeren Wind nicht vollständig entwurzelt und auf das Nachbarhaus fällt. Es wäre Gefahr in Verzug und die Tanne müsste umgehend im Umsturzradius abgesperrt werden.
Der Schaden wurde der Allianz gemeldet - mit entsprechendem Fotomaterial. Und die Allianz hat die Übernahme der Kosten für Fällung/Abtransport verweigert. Die Nachfrage, dass es für die Art der Notfällung einer durch den Orkan vorgeschädigten Tanne eine Zusatzversicherung gibt, wurde verneint. Es würden
keine Kosten für eine "vorsorgliche" Fällung übernommen werden.
Es war aber keine "vorsorgliche" Fällung, sondern eine Notfällung!
Trotz wochenlanger Wartezeiten nach Auftragsvergabe hat gestern ein hier in der Region bekannter Baumkletterer in SKT die Tanne gefällt. - Er war erstaunt, dass die Allianz in unserem Fall die Versicherungsleistung verweigert, weil er vergleichbare Fälle in den vergangenen 2 Wochen hatte, in denen die Versicherung die Versicherungsleistung umgehend zusagte.
Die Anfrage zur Regulierung des Schadens ggü. der Allianz lief über unsere Hausverwaltung und einem Generalvertreter Ihres Hauses in Aschaffenburg.
Die Mitglieder unserer WEG wüssten nunmehr gerne, warum uns in unserem Fall die Versicherungsleistung verweigert wurde. Der Versicherungsschutz bei Sturmschäden greift oblig. ab Sturmstärke 8.
Werder/Havel war stundenlang der Orkanstärke 11 - 12 ausgesetzt. Wir fanden folgende Hinweise zur Regulierung durch Versicherer: "Da die Entfernung von geschädigten sowie umgestürzten Bäumen jedoch in den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung fällt, muss der Eigentümer die anfallenden Kosten nicht selbst tragen".
Es handelte sich also keinesfalls um eine "vorsorglich und/oder prophylaktische" Fällung, um zukünftige Schäden auszuschließen, sondern um eine dringend angezeigte Notfällung, weil die Tanne durch den Orkan geschädigt wurde.
Unsere WEG ist nun sehr daran interessiert, warum uns die Versicherungsleistung verweigert wird.
Wir bedanken uns für Ihre zeitnahe Information und senden beste Grüße vom Glindower See.
WEG Werder