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Datenschutzhinweisen.
schön, dass Sie Ihre Mutter mit unterstützen. Hierfür empfehle ich das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Vertreter. Er hat alle Verträge in seiner Übersicht und kann Ihnen /Ihrer Mutter erläutern, in wie weit sie Versicherungsschutz in der Unfallversicherung hat und ob ggf. Beiträge zurück gezahlt werden.
Sollte es sich nur um die Unfallversicherung handeln, können Sie sich gemeinsam mit Ihrer Mutter an die Kollegen in der Vertragsabteilung unter der 0800/4100115 (Mo-Fr 8-20 Uhr) wenden. die Mitarbeiter beantworten ihnen auch Ihrer Fragen.
ich hoffe, Sie stellen Ihre Frage nur interessehalber.
Sollte der Versicherungsnehmer aufgrund einen Unfalls versterben, leistet die Allianz die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme.
Stirbt der Versicherungsnehmer ohne Unfallursache, werden keine Leistungen erbracht, es sei denn, er hat sich anderweitig abgesichert (Lebensversicherung)
Hat Ihnen meine Antwort geholfen? Wenn nicht, kommen Sie wieder auf uns zu.
ja, ich frage interessenhalber und auch um meine meinung bestätigt zu bekommen, aber:
ich habe einige jahre im ausland gelebt und sehe mir nun an, was sich bei meiner mutter geändert hat, sie ist 74 jahre alt und hat eine dynamische unfallversicherung. ihr wurde beim abschluss dieser versicherung das auch eine zahlung stattfindet bei einem nicht unfall.
vorher hatte sie eine unfallversicherung wo die beiträge zurückgezahlt wurden, dies ist nun nicht mehr der fall.
schön, dass Sie Ihre Mutter mit unterstützen. Hierfür empfehle ich das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Vertreter. Er hat alle Verträge in seiner Übersicht und kann Ihnen /Ihrer Mutter erläutern, in wie weit sie Versicherungsschutz in der Unfallversicherung hat und ob ggf. Beiträge zurück gezahlt werden.
Sollte es sich nur um die Unfallversicherung handeln, können Sie sich gemeinsam mit Ihrer Mutter an die Kollegen in der Vertragsabteilung unter der 0800/4100115 (Mo-Fr 8-20 Uhr) wenden. die Mitarbeiter beantworten ihnen auch Ihrer Fragen.