Keine Schweigepflichtentbindung im Einzelfall
meines Ermessens steht mir gemäß § 213 Abs 3 VVG (Vgl.xxx) das Recht zu, dass ich der ärztlichen Schweigepflichtentbindung nur im Einzelfall zustimme und nicht nur einer allgemein für den Versicherungsschein gültigen Schweigepflichtentbindung. Diese Ansicht hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 in einem Urteil ebenfalls bestätigt.
Allerdings verwehrt mir die Allianz einen Abschluss einer Unfallversicherung, sofern ich nicht einer allgemeingültigen Schweigepflichtentbidnung zustimmen.
Nach Aussage der Allianz-Mitarbeiter kommt der Versicherungsvertrag ohne Unterzeichnung der allgemeinen Einwilligung nicht zustande.
Vielleicht kann mir ja hier im Forum weitergeholfen werden.
Vielen Dank und freundliche Grüße