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T.Henkel

Keine Schweigepflichtentbindung im Einzelfall

Liebe Allianz,


meines Ermessens steht mir gemäß § 213 Abs 3 VVG (Vgl.xxx) das Recht zu, dass ich der ärztlichen Schweigepflichtentbindung nur im Einzelfall zustimme und nicht nur einer allgemein für den Versicherungsschein gültigen Schweigepflichtentbindung. Diese Ansicht hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 in einem Urteil ebenfalls bestätigt.


Allerdings verwehrt mir die Allianz einen Abschluss einer Unfallversicherung, sofern ich nicht einer allgemeingültigen Schweigepflichtentbidnung zustimmen. 

Nach Aussage der Allianz-Mitarbeiter kommt der Versicherungsvertrag ohne Unterzeichnung der allgemeinen Einwilligung nicht zustande. 


Vielleicht kann mir ja hier im Forum weitergeholfen werden.


Vielen Dank und freundliche Grüße



Richtige Antwort
2023-01-24T08:35:47Z
  • Dienstag, 24.01.2023 um 09:35 Uhr
Hallo T.Henkel,


kann ich davon ausgehen, dass bereits ein Vertragsantrag gestellt wurde?

Sollte dies so sein, senden Sie uns bitte folgende Angaben an allianzhilft.dialog@allianz.de zu.


- Ihren kompletten Namen und Username aus diesem Forum

- Ihre Anschrift und auch 

- die Vertrags oder Antragsnummer


Sobald mir die Daten vorliegen, werde ich mich um Ihr Anliegen kümmern.


Beste Grüße

Nancy

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2 Kommentare
2023-02-06T14:16:40Z
  • Montag, 06.02.2023 um 15:16 Uhr
Hallo T.Henkel,

ich habe Ihnen soeben eine Rückmeldung per Mail geschrieben.

Ich hoffe, dass Ihr Anliegen zufriedenstellend geklärt werden konnte.


Bitte beachten Sie allerdings, dass die Eingabe von E-Mail Adressen, URLs, Telefonnummern oder anderen Kontaktdaten laut unseren Nutzungsbedingungen nicht erlaubt ist.   


Ich habe deshalb Ihren Kommentar angepasst und den Link entfernt. 


Beste Grüße

Judy

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