gerne bin ich bei Ihrem Anliegen behilflich.
Die Beitragsfreistellung kann von Versicherungsnehmern in Anspruch genommen werden, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit
• nach deutschem Recht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind
• ihren Wohnsitz in Deutschland haben
• seit mindestens 12 Monaten beim gleichen Arbeitgeber für mindestens
15 Stunden pro Woche unbefristet beschäftigt waren.
Voraussetzungen:
Die Beitragsfreistellung erfolgt nur, wenn
• die Arbeitslosigkeit unverschuldet eingetreten ist und
• die Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von 6 Monaten nach Beginn
Ihrer Vorteilsberechtigung eingetreten ist und
• Sie bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet sind und
Arbeitslosengeld beziehen.
Die Beitragsfreistellung bleibt bestehen, solange Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld beziehen, sie endet jedoch spätestens nach Ablauf von 12 Monaten.
Wenn Sie also unverschuldet in diese Situation geraten, genügt es wenn Sie uns die Meldung der Arbeitslosigkeit zukommen lassen.
Die Mail für die Beitragsfreistellung können Sie an sachversicherung@allianz.de senden.
Da es sich hier anscheinend um eine Unfallversicherung handelt, stehen Ihnen die Kolleg:innen der Fachabteilung zur Klärung von Mo - Fr zwischen 8 und 20 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer
0800 4100 115 zur Verfügung.
Beste Grüße
Jenny