Hallo Lukifragt,
die private Unfallversicherung zahlt bei allen Unfällen, bei denen eine Invalidität zurückbleibt.
Die Allianz erbringt Ihre Leistungen, nachdem diese die Erhebungen abgeschlossen hat, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht notwendig sind.
Dazu gilt Folgendes - Auszug aus den Bedingungen:
(1) Erklärung über die Leistungspflicht
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Leistungsansprüchen aufgrund Invalidität beträgt die Frist 3 Monate.
Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen:
• Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen;
• bei Leistungsansprüchen aufgrund Invalidität zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrad notwendig ist.
Weitere Details können Sie Ihren Vertragsbedingungen entnehmen.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass es mir ohne einen Blick in Ihre Vertragsakte nicht möglich ist, Ihnen eine Antwort zu den Bearbeitungszeiten zu geben.
Senden Sie mir gern folgende Daten für eine weitere Klärung an allianzhilft.dialog@allianz.de zu:
• Ihren Vor- und Zuname
• Ihren Username aus diesem Forum
• Ihre Versicherungsscheinnummer/ Schadennummer und
• Ihre vollständige Adresse
Von da aus machen wir gemeinsam weiter.
Alternativ wenden Sie sich gerne direkt an die zuständigen Kolleg:innen. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 030 53893 64120 (Mo-Fr 08:00-20:00 Uhr).
Beste Grüße
Jenny