Wie lange ist ein Praktikum sozialversicherungsfrei?
Hallo! In meinem Studium ist ein Praxissemester vorgesehen. Laut Prüfungsordnung müssen "mindestens" 4 Monate Praktikum nachgewiesen werden. Das Praktikum ist in 2 x 2 Monate aufteilbar. Ein 1-monatiges Praktikum kann nicht angerechnet werden.
Ich habe im Mai 1 Monat (bzw. genau 5 Wochen) und von September bis Oktober 2 Monate Praktikum gemacht. Das erste Praktikum habe ich nach 5 Wochen abgebrochen. Meine praktische Studienzeit zieht sich also bereits über 2 Semester.
Nun fange ich ein Praktikum an, welches 4 Monate dauern soll. Sind die kompletten 4 Monate sozialversicherungsfrei? Ich denke ja, denn es müssen "mindestens" 4 Monate, es dürfen aber auch mehr (1 Semester = 6 Monate) angerechnet werden. Liege ich richtig?!
In allen Praktika bekam/bekomme ich mehr als 500 Euro Vergütung und arbeite 40 Std/Woche. Den ersten beiden Praktikumsstellen habe ich gesagt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, welches auch als solches angemeldet wurde.
Bisher konnte mir niemand eine verbindliche Auskunft geben, ich hoffe Sie können mir weiter helfen!
Ein Kommilitone hat 6 Monate (am Stück, bei der gleichen Stelle) Praktikum gemacht und war sozialversicherungsfrei. Ein anderer Kommilitone hat erst 2 und dann 5 Monate Praktikum gemacht. Bei ihm war das erste Praktikum (die 2 Monate) und von dem zweiten Praktikum 4 Monate sozialversicherungsfrei. Also bei beiden insgesamt 6 Monate.
Wie ist es aber, wenn ich über 2 Semester verteilt, erst 3 Monate Praktikum bei 2 Stellen und dann bei einer dritten Stelle nochmal 4 Monate Praktikum mache? Wobei das 1-monatige Praktikum nicht als Pflichtpraktikum angerechnet werden kann. Das heißt, wenn ich quasi erst 2 Monate von meiner Pflichtpraktikumszeit abgeleistet habe, dann müssten noch 4 Monate sozialversicherungsfrei sein. Ist das so richtig
Ein spezieller Einzelfall, würde ich sagen! Ich hoffe, Sie können mir trotzdem helfen!
Vielen Dank!!!