Reicht eine schriftliche Bestätigung?
Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung (RR17) bei Ihnen abgeschlossen. Wegen einer unerwarteten Arbeitsaufnahme musste ich die Reise leider absagen. In Ihren AGB steht, ich müsse einen Arbeitsvertrag vorlegen. Es gibt keinen Arbeitsvertrag, lediglich einen Brief mit der Bestätigung meiner Einstellung. Reicht dieser Brief?