Was ist eine angemessene Bearbeitungsdauer bei Reiserücktrittsschaden
Am 4.12.19 habe ich einen Reiserücktrittsschaden gemeldet.
Am 30.12.19 teilt mir die die AWP wegen IT-Umstellung eine längere Bearbeitungsdauer mit .
Am 28.2.20 setze ich der AWP eine Nachftrist zur Bearbeitung bis 20.3.20 .
Hierzu liegt mir bis heute keine Nachricht vor .
Gibt es einen für mich nachvollziehbaren Grund ,nun nicht umgehend einen Rechtsanwalt mit der
Durchsetzung meiner Ansprüche ,zunächst auf eine Bearbeitung in angemessener Frist ,
zu beauftragen?