Vornamens- und Personenstandsänderung
Guten Tag,
ich wollte nachfragen ob eine Rechtschutzversicherung die Verfahrens- und Gutachtenkosten des/der Antragstellers/Antragstellerin für eine Vornamens- und Personenstandsänderung (nach §4 Abs 3. TSG) übernimmt?
Laut einer Infobroschüre des deutschen Justiz-ministeriums kann Verfahrenskostenhilfe nur beantragt werden sofern die finanzielle Situation der/die Antragsteller/in es nicht gestattet die Kosten selber zu übernehmen oder eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist.
Mit freundllichen Grüßen