Vertragsrecht für Deutsche in Marokko getätigten Kauf
Bei einer organisierten Reise nach Marokko habe ich Schmuck angeboten bekommen und bin total überfahren worden, aus Zeitmangel und mit geschickter Verkaufsstrategie habe ich keinen Kaufvertrag unterschrieben oder bekommen, sondern nur eine Überweisungsbestätigung erhalten, nach der ich in 4 Teilbeträgen die Ware bezahlen soll. Ich wurde nicht über einen Widerspruch belehrt, wollte aber den Kauf rückgängig machen, was mir nicht gewährt wird, da die angebliche Frist von 7 Tagen abgelaufen wäre. Ich habe die erste Anzahlung überwiesen. Wie ist die Rechtslage? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung seit langer Zeit bei der Allianz.