Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, die ohne Ihre Einwilligung gesetzt werden.
Außerdem möchten wir das „Matomo Cookie“ und „Adobe Analytics“ zur statistischen Analyse des Datenaufkommens verwenden. Mit Klick auf „Bestätigen“ willigen Sie in das Setzen des Matomo Cookies und in Adobe Analytics ein. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
Ablehnen Bestätigen
Gelöschter Nutzer

Vertragsrecht für Deutsche in Marokko getätigten Kauf

Bei einer organisierten Reise nach Marokko habe ich Schmuck angeboten bekommen und bin total überfahren worden, aus Zeitmangel und mit geschickter Verkaufsstrategie habe ich keinen Kaufvertrag unterschrieben oder bekommen, sondern nur eine Überweisungsbestätigung erhalten, nach der ich in 4 Teilbeträgen die Ware bezahlen soll. Ich wurde nicht über einen Widerspruch belehrt, wollte aber den Kauf rückgängig machen, was mir nicht gewährt wird, da die angebliche Frist von 7 Tagen abgelaufen wäre. Ich habe die erste Anzahlung überwiesen. Wie ist die Rechtslage? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung seit langer Zeit bei der Allianz.

Richtige Antwort
2016-01-13T08:21:17Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 13.01.2016 um 09:21 Uhr
Hallo Frau Ullrich,

jede Frau freut sich, wenn sie sich ein schönes Schmuckstück kauft. Schade, dass die Freude nun getrübt wird.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung bei der Allianz haben, ist der schnellste Weg, direkt bei meinen Kollegen der Leistungsabteilung anzurufen.

Meine Kollegen sind unter der Rufnummer 0800-1122555 24 h rund um die Uhr erreichbar. Diese schauen sich, nach einem kurzen Datenabgleich Ihren Vertrag an, in wie weit dieser Sachverhalt abgesichert ist. Bei der telefonischen Erstberatung, welche kostenfrei ist, wird Ihnen eine nette Kollegin oder eine netter Kollege die weitere Vorgehensweise erläutern.

Hilft Ihnen diese Antwort weiter? Wenn nicht, kommen Sie einfach wieder auf uns zu.

Liebe Grüße
Conny
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?

Dateianhänge
    😄