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Gelöschter Nutzer

Rechtsschutzversicherung erweitern / Kann Scheidungsanwaltskosten abgesichert we

Ich verfüge über eine Rechtsschutzversicherung und möchte diese erweitern um für eventuelle Anwalts- und Gerichtskosten, die entstehen bei einer Scheidung, abgesichert zu sein.
Gibt es eine Möglichkeit sich dagegen abzusichern und wenn ja, wie sind dann die Staffelungen und Versicherungsprämien?
Richtige Antwort
2016-11-30T18:09:32Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 30.11.2016 um 19:09 Uhr
Hallo Herr Pietzner,

das ist natürlich ein sehr delikates Thema. Aber bei den heutigen Kosten, die bei einer Scheidung entstehen können, ist es auch verständlich, dass man(n) sich für den Fall der Fälle absichern möchte.

Eine Rechtschutzversicherung kann mehrere Bestandteile beinhalten (z.B. Privat-, Berufs-, und Verkehrs- Rechtsschutz)

Hier lohnt es sich, Ihren bestehenden Vertrag und den darin enthaltenen Deckungsumfang, in erster Linie durch Ihren Vertreter, prüfen zu lassen. Dieser stimmt mit Ihnen gemeinsam ab, was ergänzt werden sollte bzw. ob ein Rundum-Paket empfehlenswert ist.

Vorab können Sie sich auf jeden Fall schon bei meinen zuständigen Kollegen der Vertragsabteilung unter der Rufnummer 0800-4100120 (Mo-Fr von 08:00-20:00) schlau machen.

" Drum prüfe, wer sich ewig bindet" , da ist was dran und ich hoffe, dass das Band bei Ihnen stark ist und lange hält

Liebe Grüße
Conny
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4 Kommentare
2016-12-01T06:43:06Z
  • Donnerstag, 01.12.2016 um 07:43 Uhr
Guten Morgen,

bei den meisten Anbietern Versichern- so auch die Allianz- kann man diese Scheidungskosten
nicht versichern.
Meines Wissens nach gibt es nur 2-3 Versicherungen auf dem Markt, wo man dieses Risiko
absichern kann. Ich weiss nicht, ob ich den Namen dieser Versicherung hier nennen darf, aber
googeln Sie einfach mal nach: Scheidungs-RS.
Hier sollte man aber auch die Wartezeit beachten.

LG
Ute
2016-12-01T07:25:48Z
  • Donnerstag, 01.12.2016 um 08:25 Uhr
Guten Morgen Frank,

in der Regel ist die Erstberatung bei familienrechtlichen Streitigkeiten im Privat Rechtsschutz versichert. Danke an Ute für Ihre Ausführungen.
Bitte überprüfen Sie Ihren derzeit versicherten Tarif (Alter des Versicherungsproduktes/ Abschluss Jahr).
Meine Kollegin Conny empfahl Ihnen bereits sich von Ihrer Vertretung vor Ort beraten zu lassen.

In den neuen Privatrechtsschutz- Versicherungen ist folgendes geregelt:
Eingeschränkten Schutz gibt es bei familienrechtlichen Streitigkeiten wie bei einer Scheidung oder in einer Erbsache: Hier bieten wir Ihnen eine Erstberatung im Rahmen der Rechtsschutzversicherung an. Wenn Sie den privaten Bereich in der BEST-Variante rechtsschutzversichert haben, übernehmen wir Ihre Kosten über die Erstberatung hinaus bis 1.000 Euro.

Gerne können Sie auch noch einmal unter folgendem Link, unter Fragen, nachsehen: https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/#haeufige-fragen

Liebe Grüße
Ines
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2016-12-01T07:45:38Z
  • Donnerstag, 01.12.2016 um 08:45 Uhr
Guten Morgen,

zum Beitrag von Ines : -Wenn Sie den privaten Bereich in der BEST-Variante rechtsschutzversichert haben, übernehmen wir Ihre Kosten über die Erstberatung hinaus bis 1.000 Euro. -
möchte ich noch anmerken, dass es auch eine Versicherung gibt, die diese Kosten bis zu 30.000 €
versichert, mit 1.000 € kommt man doch nicht weit.
Bei dieser Gesellschaft gilt dann aber auch eine Wartezeit von 3 Jahren!!

LG
Ute

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