Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, die ohne Ihre Einwilligung gesetzt werden.
Außerdem möchten wir das „Matomo Cookie“ und „Adobe Analytics“ zur statistischen Analyse des Datenaufkommens verwenden. Mit Klick auf „Bestätigen“ willigen Sie in das Setzen des Matomo Cookies und in Adobe Analytics ein. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
Ablehnen Bestätigen
Gelöschter Nutzer

Rechtsschutz - volljährige Kinder

Sehr geehrtes Expertenteam,
zählt eine Ausbildung in der Rechtsschutzversicherung bei meinem volljährigen Kind bereits als "eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit" - oder ist dies erst nach der Ausbildung der Fall?

Besten Dank vorab
Ulrich
Richtige Antwort
2017-09-13T10:03:45Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 13.09.2017 um 12:03 Uhr
Guten Tag Herr Kühlburg,

heutzutage ist es natürlich wichtig, dass man sich vor ggf. anfallenden Rechtsstreitigkeiten schützt.

In diesem Fall kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Ausbildung nicht unter die Definition "eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit" fällt. Somit ist Ihr Kind auch während der Ausbildung noch mitversichert.

Sobald es die Ausbildung abgeschlossen hat und einen Beruf ausübt, muss es sich selbstständig versichern.

Am besten gehen Sie dann rechtzeitig auf Ihre Allianz Vertretung zu und besprechen den optimalen Versicherungsschutz.

Für weitere Fragen zum Thema Rechtschutz, erreichen Sie die entsprechenden Kollegen unter der Rufnummer 0800/4100120 (Mo-Fr. 8-20 Uhr)

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Falls nicht, kommen Sie gern erneut auf uns zu.

Beste Grüße
Sebastian
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?
2 Kommentare
2017-09-13T10:08:21Z
  • Mittwoch, 13.09.2017 um 12:08 Uhr
Super, besten Dank für die prompte Antwort!!!

Dateianhänge
    😄