Rechtsschutz - volljährige Kinder
Sehr geehrtes Expertenteam,
zählt eine Ausbildung in der Rechtsschutzversicherung bei meinem volljährigen Kind bereits als "eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit" - oder ist dies erst nach der Ausbildung der Fall?
Besten Dank vorab
Ulrich
zählt eine Ausbildung in der Rechtsschutzversicherung bei meinem volljährigen Kind bereits als "eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit" - oder ist dies erst nach der Ausbildung der Fall?
Besten Dank vorab
Ulrich