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Gelöschter Nutzer

Rechtschutz: Bin ich als berufstätiger Sohn mitversichert?

Hallo,

in den Vertragsbedingungen der Rechtschutz lautet eine Bedingung wie folgt:
"Mitversicherbar sind der Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder bis zur Heirat oder der Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit."

Meine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen und mir stellt sich nun die Frage, ob ich als Sohn (26) mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis Ende 2016 auch mitversichert bin? Bezieht sich hier "dauerhaft" auf unbefristete Arbeitsverträge?

Viele Grüße

Enrico

3 Kommentare
2015-10-18T16:23:37Z
  • Sonntag, 18.10.2015 um 18:23 Uhr
Hallo,

sind Sie noch in der Erstausbildung?

Wenn nicht gilt:

"Die Mitversicherung
der volljährigen Kinder endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu
dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit
ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten."

bedeutet nach der Ausbildung müsste man sich selbst versichern, da spielt es keine Rolle ob Ihr Vertrag befristet ist.

Gerne können Sie auch morgen früh ab 8 Uhr die Kollegen erreichen unter 0800 4100-120

Beste Grüße
2015-10-19T06:19:23Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 19.10.2015 um 08:19 Uhr
Guten Morgen Enrico,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die sicher viele interessieren wird.

Leider kann ich diese Frage nicht ad hoc beantworten. Ich werde mich umgehend mit unseren Spezialisten in Verbindung setzen und Ihre Frage klären lassen.

Ich melde mich umgehend zurück, sobald mir eine Antwort vorliegt.

Sollten Sie schnell eine Antwort benötigen, dann kann sich der Versicherungsnehmer an die Rufnummer, die Herr Mattern mitgeteilt hat, wenden.

Die Kollegen sind Montag-Freitag 8-20 Uhr erreichbar.

@Herr Mattern - Vielen Dank für Ihre Antwort.

Beste Grüße
Sebastian
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2015-10-19T09:00:06Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 19.10.2015 um 11:00 Uhr
Hallo Enrico,

soeben habe ich eine Rückmeldung unserer Spezialisten erhalten.

Auch ein befristetes Arbeitsverhältnis ist eine auf Dauer angelegte Tätigkeit im Sinne der Rechtsschutzbedingungen. Das Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht erforderlich.

Nicht auf Dauer angelegt ist ein Arbeitsverhältnis beispielsweise bei einen Studentenjob während der Semesterferien oder ein Schülerjob während der Schulferien.

Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen, falls nicht, kommen Sie gerne wieder auf uns zu.

Beste Grüße
Sebastian
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