Rechtschutz: Bin ich als berufstätiger Sohn mitversichert?
Hallo,
in den Vertragsbedingungen der Rechtschutz lautet eine Bedingung wie folgt:
"Mitversicherbar sind der Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder bis zur Heirat oder der Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit."
Meine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen und mir stellt sich nun die Frage, ob ich als Sohn (26) mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis Ende 2016 auch mitversichert bin? Bezieht sich hier "dauerhaft" auf unbefristete Arbeitsverträge?
Viele Grüße
Enrico