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Gelöschter Nutzer

Kann ein Veranstalter mich grundsätzlich von allen Veranstaltungen ausschließen?

Ich habe vor kurzem die Organisation einer Veranstaltung gegenüber dem örtlichen Veranstalter in der Hinsicht gerügt, dass Tickets vor Ort ausgetauscht wurden und für gute Plätze neue Karten in der letzten Ecke vergeben wurden. Diese Beschwerde wurde an eine Künstleragentur, die an der Organisation beteiligt war, diese Veranstaltung aber nicht selbst ausgerichtet hat und mit dieser Frage auch nicht betraut war, weitergeleitet. Der Chef dieser Agentur verlangte nun von mir, mich für die (berechtigte) Kritik bei allen Beteiligten zu entschuldigen oder mich sonst von anderen Veranstaltungen seiner Agentur auszuschließen (faktisches Hausverbot ohne konkreten Grund für die Zukunft und ohne Verbindung zur gerügten Veranstaltung). Wäre ein solches Hausverbot überhaupt rechtlich durchsetzbar?

Richtige Antwort
2014-04-29T12:25:27Z
  • Allianz hilft
  • Dienstag, 29.04.2014 um 14:25 Uhr
Hallo Anfragexyz,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr wirklich spannendes Anliegen.

Wenn Ihre Beschwerde berechtigt war, ist ein Ausschluss von weiteren Veranstaltungen natürlich umso ärgerlicher.

Grundsätzlich kann jeder Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
Dies muss Ihnen gegenüber nicht begründet sein.

Mein Tipp: Wenn Sie bei der Allianz eine Rechtschutzversicherung haben, dann helfen Ihnen unsere Kollegen aus der Rechtschutzabteilung gerne weiter. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer: 0800 / 1122555.

Wenn Sie weitere Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Freundliche Grüße,
Oliver
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