Entschädigung mit Strafcharakter
Guten Tag,
bei den AVB Ausschlüsse steht, dass der Versicherungsschutz nicht bei Entschädigungen mit Strafcharakter besteht. Was genau muss ich denn unter Entschädigung mit Strafcharakter verstehen? Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
G. W.