Besitztumsansprüche Dritter von bew.Sache auf einem erworbenen Grundstück
Guten Tag,
meine Mutter hat im Mai 2018 von todeswegen ein Grundstück erworben (geerbt). Dieses Grundstück habe ich nun im Febr. 2020 von todeswegen erworben (geerbt).
Seit einigen Jahren, vermutlich seit 2016, stehen dort zwei Wassertanks (bewegliche Sache).
Nun hat ein Nachbar Besitztumsansprüche an diesen Wassertanks gestellt. Er bauptet, diese würden ihm gehören und hat mir einen Kaufbeleg vorgelegt. Da solche Tanks keine Seriennummer haben, könnte der Beleg auch von anderen Tanks sein.
Jetzt meine eigendliche Frage:
Gibt es hierfür eine Verjährungsfrist?
Denn ich meine, er hätte seinen Besitztumsanspruch bereits meiner Mutter innerhalb einer Frist, zum Beispiel ein Jahr, anzeigen müssen.
Auch mir gegenüber hätte er dies erneut innerhalb selbiger Frist anzeigen müssen.
Können Sie mir in dieser Angelegenheit weiter helfen?
Hierfür einen Anwalt zu nehem und meine Allianz-Rechtschutzversicherung zu belasten fände ich übertrieben, jedoch gehe ich davon aus, dass weitere solche Ansprüche folgen werden. Nach dem Motto, was einmal funktioniert, funktioniert auch ein zweites mal.
Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
meine Mutter hat im Mai 2018 von todeswegen ein Grundstück erworben (geerbt). Dieses Grundstück habe ich nun im Febr. 2020 von todeswegen erworben (geerbt).
Seit einigen Jahren, vermutlich seit 2016, stehen dort zwei Wassertanks (bewegliche Sache).
Nun hat ein Nachbar Besitztumsansprüche an diesen Wassertanks gestellt. Er bauptet, diese würden ihm gehören und hat mir einen Kaufbeleg vorgelegt. Da solche Tanks keine Seriennummer haben, könnte der Beleg auch von anderen Tanks sein.
Jetzt meine eigendliche Frage:
Gibt es hierfür eine Verjährungsfrist?
Denn ich meine, er hätte seinen Besitztumsanspruch bereits meiner Mutter innerhalb einer Frist, zum Beispiel ein Jahr, anzeigen müssen.
Auch mir gegenüber hätte er dies erneut innerhalb selbiger Frist anzeigen müssen.
Können Sie mir in dieser Angelegenheit weiter helfen?
Hierfür einen Anwalt zu nehem und meine Allianz-Rechtschutzversicherung zu belasten fände ich übertrieben, jedoch gehe ich davon aus, dass weitere solche Ansprüche folgen werden. Nach dem Motto, was einmal funktioniert, funktioniert auch ein zweites mal.
Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen