Berufung bei Verjährung
Ich wurde angeklagt, einen Film aus dem Internet hreuntergeladen zu haben. Es kam vergangenes Jahr auch zu eine Anhörung wonach das Gericht entschieden hat, dass dieser Fall nach § 102 S.1 UrhG & § 195 BGB nach drei Jahren verjährt war und die Klage abgewiesen.
Nun hat die Klägerseite Berufung eingelegt und ich wollte mich erkundigen, wie die weitere Vorgehensweise ist und ob evtl. Anwaltskosten von meiner Rechtsschutzversichreung übernommen werden?