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Gelöschter Nutzer

Allianz Privatschutz Rechtsschutzversicherung

Hallo,
was bedeutet im Privatschutz mit dem Baustein Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz, der "eingeschränkte Berufsrechtschutz" genau?
Kann ich mit diesem Baustein, bei z.B. Kündigung durch den Arbeitgeber, mit rechtlicher Unterstützung der RSV rechnen, oder wird dies nur durch den Zusatz einer Berufsrechtschutzversicherung abgedeckt?

MfG

Richtige Antwort
2016-04-21T09:57:29Z
  • Donnerstag, 21.04.2016 um 11:57 Uhr
Hallo Sven Fery,

ich habe bereits die Rückmeldung der Kollegen erhalten. Diese teilen mit, dass sich der Passus "eingeschränkter Berufsrechtsschutz" auf Streitigkeiten aus der betrieblichen Altersversorgung bezieht. Streitigkeiten, wie beispielsweise bei einer Kündigung, sind darin nicht enthalten. Dafür benötigen Sie den Baustein "Berufsrechtsschutz".

Ich hoffe, dass Ihre Frage damit beantwortet werden konnte. Falls nicht, kommen Sie gern wieder auf uns zu.

Schöne Grüße
Corny
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2 Kommentare
2016-04-21T06:51:12Z
  • Donnerstag, 21.04.2016 um 08:51 Uhr
Guten Morgen Sven Fery,

ich hoffe natürlich, dass Sie keine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten haben und Sie Ihre Frage nur vorab stellen, um für den Fall des Falles abgesichert zu sein.

Leider kann ich Ihnen Ihre Frage nicht sofort beantworten. Sollten Sie schnell die Auskunft benötigen, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich direkt an die Vertragsabteilung wenden. Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen Montag - Freitag von 08:00 und 20:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 41 00 120.

Gerne erkundige ich mich zusätzlich für Sie bei den Spezialisten der Fachabteilung und melde mich hier im Forum zurück, sobald ich eine Antwort für Sie habe.

Schöne Grüße
Corny
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Richtige Antwort
2016-04-21T09:57:29Z
  • Donnerstag, 21.04.2016 um 11:57 Uhr
Hallo Sven Fery,

ich habe bereits die Rückmeldung der Kollegen erhalten. Diese teilen mit, dass sich der Passus "eingeschränkter Berufsrechtsschutz" auf Streitigkeiten aus der betrieblichen Altersversorgung bezieht. Streitigkeiten, wie beispielsweise bei einer Kündigung, sind darin nicht enthalten. Dafür benötigen Sie den Baustein "Berufsrechtsschutz".

Ich hoffe, dass Ihre Frage damit beantwortet werden konnte. Falls nicht, kommen Sie gern wieder auf uns zu.

Schöne Grüße
Corny
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