Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, die ohne Ihre Einwilligung gesetzt werden.
Außerdem möchten wir das „Matomo Cookie“ und „Adobe Analytics“ zur statistischen Analyse des Datenaufkommens verwenden. Mit Klick auf „Bestätigen“ willigen Sie in das Setzen des Matomo Cookies und in Adobe Analytics ein. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
Ablehnen Bestätigen
Gelöschter Nutzer

Falschberatung .. Sonderkündigungsrecht ??

Hallo erstmal ...
also ich bzw. mein vater hat ca. vor einem Jahr eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen . Da mein Vater kein Türkisch spricht , musste er zu einem Türkischen Mitarbeiter . Der hatte Ihn gefragt , ob eine Selbstbeteiligung inbegriffen werden soll .. er verneinte . Der Mitarbeiter hat trotzdem einen Vertrag mit 150 euro selbstbeteiligung aufgenommen . Das ist Uns auch nur aufgefallen , weil wir jetzt erst einen ersten Schaden haben . Er fühlt sich gegenüber der Allianz wirklich sehr Verarscht und möchte sein Sonderkündigungrecht nutzen , wegen Falschberatung . Wie nutzt man das Sonderkündigungrecht ?

Mit freundlichen Grüßen

Erdal Balli

Richtige Antwort
2015-01-14T07:10:35Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 14.01.2015 um 08:10 Uhr
Guten Tag Herr Balli,

es ist natürlich nicht erfreulich, wenn man einen Vertrag abschließt und nicht die vereinbarten Konditionen hinterlegt sind.

Ich möchte mir den Vorgang gerne ansehen und bitte Sie, mir Ihre Kontaktdaten und die dazu gehörige Vertragsnummer an allianzhilft.dialog@allianz.de zu senden.

Somit ist der Datenschutz eingehalten und wir machen gemeinsam von dort aus weiter.

Ihrer Nachricht entnehme ich, dass Ihr Vater Versicherungsnehmer ist. Deshalb ist auch hier zu beachten, dass nur dem Versicherungsnehmer Auskunft zu bestehenden Verträgen gegeben werden kann. Wenn Sie Ihren Vater unterstützen und ich Ihnen weiter helfen kann ist es auch ausreichend, wenn Ihr Vater beim persönlichen/ggf. telefonischen Kontakt mit anwesend ist und nach der Legitimation das Einverständnis gibt, dass wir mit Ihnen über den bestehenden Vertrag sprechen dürfen.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

Liebe Grüße Sven
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?

Dateianhänge
    😄