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Welche Rechtsschutzversicherungen gibt es

Hallo ! Gibt es eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Rentner also ohne Arbeitsrechtsschutz?
Gibt es einen Schutz speziell im Online-Recht für Privatanwender?
Gibt es eine Datenbanklink für Musterbriefe, Anschreiben,Anträge etc.?

Richtige Antwort
2015-03-03T20:39:29Z
  • Dienstag, 03.03.2015 um 21:39 Uhr
Guten Abend Herr Kabelitz,

vielen Dank für die Anfrage zur Rechtsschutzversicherung -insbesondere für Rentner/Ruheständler- hier im Portal. Gerade im Agenturalltag eine immer wieder gern gestellte Frage.

Unsere Rechtsschutz im Bereich des PrivatSchutz bietet den Schutz in privaten Rechtsangelegenheiten auch für sogenannte Internetverträge - so lange kein Zusammenhang mit selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit besteht.

Arbeitsrechtsschutz ist auch in diesen Verträgen zum kleinen Maße noch enthalten. Hier bieten wir Ihnen noch Schutz
- im Zusammenhang mit der betrieblichen oder beruflichen Altersversorgung sowie beamtenrechtlichen Beihilfesachen aus nicht mehr aktiven Arbeits- und Dienstverhältnissen und
- aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (§ 8 (1) SGB IV) als Arbeitnehmer.

Musterbriefe, Anschreiben, Anträge u.a. zu möglichen "Rechtsgeschäften" werden Sie bei uns nicht finden, da wir dafür keine Beratungsgarantie geben können. Hier bieten diverse Spezialisten in Ihren Datenbanken Muster an. Ob die dann auch rechtssicher sind hängt immer vom individuellen Fall ab.

Sollten Sie als Rechtsschutzkunde doch mal eine knifflige Rechtsfrage klären müssen, kann Ihnen unsere Rechtsanwalthotline in unserer Plus-Variante immer weiter helfen.

Wie Nadine bereits geschrieben hat, lohnt sich ein Besuch bei einem meiner Kollegen. Suchen Sie sich Ihren Vertrter des Vertrauen in Ruhe aus und besprechen Sie mit ihm alles.

Beste Grüße und noch einen schönen Abend
Gordon Schüler
3 Kommentare
2015-03-03T19:21:17Z
  • Allianz hilft
  • Dienstag, 03.03.2015 um 20:21 Uhr
Guten Abend Herr Kabelitz,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es freut mich, dass Sie sich für eines unserer Produkte interessieren.

Leider ist mir kein solches Produkt bekannt. Unter folgendem Link können Sie sich schon einmal über die Möglichkeiten unserer Rechtsschutzversicherung informieren und Sie finden dort auch das Produktinformationsblatt.
https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/

Außerdem können Sie sich bei meinen Kollegen und Kolleginnen beraten lassen. Sie erreichen diese von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 20:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 41 00 120.

Parallel dazu hab ich auch gleich Kontakt mit den Spezialisten der Rechtsschutzabteilung aufgenommen und komme auch hier im Forum wieder auf Sie zu.

Noch ein kleiner Tipp: Wenn Sie einen persönlichen Ansprechpartner bei der Allianz haben, hilft er Ihnen auch gerne weiter. Fragen Sie einfach mal nach. Wenn Sie noch keinen Vertreter in Ihrer Nähe haben, finden Sie unter diesem Link bis zu fünf Vertreter in Ihrer direkten Nähe.
https://www.allianz.de/agentursuche/?name=&address=

Ich freue mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte und wünsche noch einen schönen Abend.

Freundliche Grüße
Nadine
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Richtige Antwort
2015-03-03T20:39:29Z
  • Dienstag, 03.03.2015 um 21:39 Uhr
Guten Abend Herr Kabelitz,

vielen Dank für die Anfrage zur Rechtsschutzversicherung -insbesondere für Rentner/Ruheständler- hier im Portal. Gerade im Agenturalltag eine immer wieder gern gestellte Frage.

Unsere Rechtsschutz im Bereich des PrivatSchutz bietet den Schutz in privaten Rechtsangelegenheiten auch für sogenannte Internetverträge - so lange kein Zusammenhang mit selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit besteht.

Arbeitsrechtsschutz ist auch in diesen Verträgen zum kleinen Maße noch enthalten. Hier bieten wir Ihnen noch Schutz
- im Zusammenhang mit der betrieblichen oder beruflichen Altersversorgung sowie beamtenrechtlichen Beihilfesachen aus nicht mehr aktiven Arbeits- und Dienstverhältnissen und
- aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (§ 8 (1) SGB IV) als Arbeitnehmer.

Musterbriefe, Anschreiben, Anträge u.a. zu möglichen "Rechtsgeschäften" werden Sie bei uns nicht finden, da wir dafür keine Beratungsgarantie geben können. Hier bieten diverse Spezialisten in Ihren Datenbanken Muster an. Ob die dann auch rechtssicher sind hängt immer vom individuellen Fall ab.

Sollten Sie als Rechtsschutzkunde doch mal eine knifflige Rechtsfrage klären müssen, kann Ihnen unsere Rechtsanwalthotline in unserer Plus-Variante immer weiter helfen.

Wie Nadine bereits geschrieben hat, lohnt sich ein Besuch bei einem meiner Kollegen. Suchen Sie sich Ihren Vertrter des Vertrauen in Ruhe aus und besprechen Sie mit ihm alles.

Beste Grüße und noch einen schönen Abend
Gordon Schüler
2015-03-06T10:48:35Z
  • Freitag, 06.03.2015 um 11:48 Uhr
Hallo Herr Kabelitz,

ich habe heute die Rückmeldung unserer Spezialisten erhalten und möchte Ihnen diese sofort zur Verfügung stellen:

Aufgrund des Bausteinsystems kann der Versicherungsumfang sehr individuell gestaltet werden. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten beispielsweise sind in einem eigenen Baustein (Berufs-Rechtsschutz) versichert. Wenn dieses Risiko nicht abgedeckt werden soll, kann der Rechtsschutzvertrag ohne diesen Baustein abgeschlossen werden.

Die zweite Frage lässt sich leider nicht so konkret beantworten, da aus der Anfrage nicht genau hervorgeht, was mit "Online-Recht" gemeint ist. Denkbar sind hier folgende Konstellationen:

1. Vertragliche Streitigkeiten bei Kaufverträgen, die über das Internet geschlossen werden (Bestellung in einem Onlineshop oder ebay). Diese Streitigkeiten sind grundsätzlich über den Privatrechtsschutz bzw. Verkehrsrechtsschutz (bei Autokäufen) versichert, sofern nicht ein anderer Risikoausschluss greift (beispielsweise die Ersteigerung einer Immobilie, die dann nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird)
2. Urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten: Dies sind in der Regel die Fälle, in denen dem Kunden vorgeworfen wird, widerrechtlich urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Internet heruntergeladen bzw. verbreitet zu haben. Diese Rechtsgebiete können über die Rechtsschutzversicherung nicht abgesichert werden. Die Allianz-Rechtsschutzversicherung hat für solche Fälle allerdings eine Kooperation mit einer auf solche Fälle spezialisierten Kanzlei, bei der ein Allianz-Kunde eine kostenlose Erstberatung bekommt.
3. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Über den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person werden im Internet (z.B. facebook) Unwahrheiten verbreitet oder der Versicherungsnehmer wird beleidigt. Über den Privatrechtsschutz ist hier die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in der Regel versichert.

Auch die dritte Frage lässt sich leider nicht eindeutig beantworten. Die Allianz betreibt keine Datenbank mit beispielsweise Musterbriefen für Abmahnungen oder Geltendmachung von Forderungen. Hierfür hat die Allianz mit der Rechtsanwaltshotline Spezialisten zur Seite, die dem Kunden bei Problemen entsprechend weiterhelfen können. Ansonsten bieten viele Verbraucherzentralen Datenbanken mit Musterbriefen an.

Ein Hinweis noch: Diese Aussagen beruhen auf den Angaben, die wir von Ihnen erhalten haben und stellen keine pauschale Deckungszusage dar. Im Schadensfall ist für eine verbindliche Aussage zum Deckungsschutz der Einzelfall zu prüfen.

Ich hoffe, die Antwort unserer Spezialisten hilft Ihnen. Bei weiteren Fragen sind wir gern für Sie da.

Schöne Grüße
Corny
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