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Gelöschter Nutzer

vertrag abschießen auf eine dritte person

hallo, ich habe vor eine rechtschutzversicherung auf meinen sohn (volljährig) online abzuschließen, was auch geklappt hat. die beiträge sollen meinem konto belastet werden. allerdings würde ich gerne wissen, wie die kündigung später abzulaufen hat. da die unterschrift meines sohnes nicht erforderlich war, gehe ich davon aus, dass ich auch die kündigung aufsetzen kann, richtig?

Richtige Antwort
2015-09-09T12:18:07Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 09.09.2015 um 14:18 Uhr
Guten Tag eerdal,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es freut mich, dass Sie sich für unsere Rechtsschutzversicherung entschieden haben.

Die Kündigung muss unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist schriftlich und mit der Unterschrift des Versicherungsnehmers erfolgen. Wenn Ihr Sohn der Versicherungsnehmer ist, benötigen wir somit die Unterschrift von ihm.

Alle notwendigen Vorgaben zur Kündigung können Sie bzw. Ihr Sohn aus den Versicherungsunterlagen erlesen.

Ich freue mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Freundliche Grüße
Nadine
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3 Kommentare
2015-09-09T13:07:14Z
  • Mittwoch, 09.09.2015 um 15:07 Uhr
vielen dank für die schnelle antwort. womit vergleichen sie dann die unterschrift, wenn sie nie eine vorliegen hatten? theoretisch könnte dann ja jeder unterschreiben, richtig?
2015-09-09T13:47:13Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 09.09.2015 um 15:47 Uhr
Hallo Herr eerdal,

in der Regel lässt sich recht gut herausfinden, ob wir mit dem Versicherungsnehmer Kontakt haben oder nicht. Sämtliche Korrespondenz geht an den Versicherungsnehmer, somit auch der Versicherungsschein und die Informationen zur Vertragslaufzeit und den entsprechenden Vertragsinhalten.

Wenn der Versicherungsnehmer von uns eine Information bzw. Kündigungsbestätigung erhält, welche er nicht beauftragt hat und von der er nichts weiß, fällt es spätestens auf.

Natürlich gehen wir davon aus, dass die angegeben Daten korrekt sind und auch Ihr Sohn über den Abschluss der Versicherung informiert ist. Hier ist gegenseitiges Vertrauen wichtig.

Ein direkter Unterschriftenvergleich erfolgt bei Kündigungen normalerweise nicht. Unterschriften können sich mit der Zeit auch ändern.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte und wünsche noch einen schönen Tag.

Freundliche Grüße
Nadine
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