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Gelöschter Nutzer

Wideruf bei Sportvertrag

Hallo, ich habe am Do 2.10.2014 meinen Groupon Gutschein bei Just VIB (Vibrationsplatten Sportstudio) eingelöst und ging dort mit einem 12 Monatigen Vertrag wieder raus, denn sie haben mich so voll gequatscht, danach ging ich zu meinem Sportstudio MC FIT zum Sport, da die bei Just VIB meinte das man danach noch ausdauer trainieren muss, und ich bin sowieso bei MC FIT angemeldet bin, bin ich dort hin und dort erklärte mir die Trainerin das sie auch diese Vibrationsplatten in ausgewählten Studios anbieten, dort wurde mir geraten den Wideruf von 14 Tagen in Anspruch zunehmen bei Just VIB, denn sonst zahle ich ja dieses Sportstudio extra und ich muss sowieso danach noch zu MC FIT.
Jetzt hab ich am Fr 10.10.2014 eine Widerufskündigung abgegeben und bekam gestern eine Antwort, das ich nicht kündigen kann.
Was mache ich jetzt?

Richtige Antwort
2014-10-15T08:03:00Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 15.10.2014 um 10:03 Uhr
Guten Tag steff1985,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das klingt nach sehr viel Engagement für die eigene Gesundheit/ Fitness.

Leider kenne ich die Widerrufsfrist in Ihrem abgeschlossenen Vertrag nicht. Habe Sie einen schriftlichen Nachweis, dass Sie Ihre Kündigung/ Widerruf abgegeben haben?

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung bei der Allianz haben, ist es am besten, wenn Sie sich mit meinen Kollegen in der Rechtschutzabteilung in Verbindung setzen. Diese können Ihnen nach einem kurzen Datenabgleich eine genaue Auskunft geben, wie Sie sich in Ihrem geschilderten Fall verhalten sollen.
Die kostenfreie Durchwahl dieser lautet 0800/1122555 und sind von 8-20Uhr für Sie da.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen eine schöne Woche.

Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da.

Liebe Grüße Sven
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3 Kommentare
2014-10-15T08:24:29Z
  • Mittwoch, 15.10.2014 um 10:24 Uhr
Danke, für die schnelle Antwort, in meinem Vertrag steht nix mit Wideruf drin.
2014-10-15T08:38:48Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 15.10.2014 um 10:38 Uhr
Hallo steff 1985,

ich empfehle Ihnen den vorhin angebotenen Weg über die Kollegen in der Rechtschutzabteilung.

Diese können Ihnen eine detaillierte Auskunft geben, wie sie sich weiter verhalten sollen und welche Mittel und Wege möglich sind.

Liebe Grüße Sven
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