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Gelöschter Nutzer

Darf ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen?

hallo. Ich habe letzes Jahr einen 5 Jährigen Vertrag unterschrieben(Rechtsschutzversicherung), ohne dass ich dieses wusste. Denn von einen Allianz Mitarbeiter wurde mir gesagt das ich die nach einem Jahr kündigen kann und als ich zur Filiale ging wurde mir gesagt das ich dieses nicht kann. Jetzt habe ich im Internet nachgeforscht und auch gesehen dass man diesen Kündigen kann. Ich bin mir jetzt nicht sicher und deswegen Frage ich nach, darf ich den Vertrag kündigen?
Vielen dank

Richtige Antwort
2014-12-22T07:25:48Z
  • Montag, 22.12.2014 um 08:25 Uhr
Guten Morgen alessandro.plaz,

schade, dass Sie Ihren Vertrag bei uns kündigen möchten, darf ich Sie nach dem Grund Ihres Kündigungswunsches fragen?

Im Versicherungsvertragsgesetz ist seit Januar 2008 geregelt, dass Sie Ihre 5-Jahresverträge zum Ablauf des 3. Jahres gekündigt können.

Die Kündigungsfrist beträgt hier 3 Monate zum Ablauf.

Um Ihnen den genauen Ablauf Ihrer Versicherung zu nennen, benötige ich Ihre Versicherungsscheinnummer und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Ich freue mich, wenn Sie mir diese an
allianzhilft.dialog@allianz.de schicken.

Auf diesem Wege haben wir den Datenschutz eingehalten und ich kann mir Ihren Vertrag mit anschauen.

Gern können Sie auch an meine Kolleginnen und Kollegen in der Rechtsschutzversicherungsabteilung unter folgender kostenfreien Rufnummer wenden.

0800/4100120

Nach einem kurzen Datenabgleich, können meine Kollegen Ihnen sofort weiterhelfen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und wünsche einen guten Start in die neue Woche.
Viele Grüße
Jenny
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5 Kommentare
2014-12-22T19:35:01Z
  • Montag, 22.12.2014 um 20:35 Uhr
hallo Jenny, vielen dank für die schnelle und gute Antwort. Ich entschuldige mich für mein schlechtes deutsch, binn erst seit zwei Jahren hier in der Schweiz.
Also es war so: als ich meine Haftpflichtversicherung und Teilcasco gemacht habe, hat mir ein berater von der Allianz Filiale gesagt ich soll die Rechtschutzversicherung machen umso als Neulenker günstiger zu kommen. Er hat mir auch gesagt dass ich diese dieses Jahr kündigen kann wen ich möchte, und da ich diese nicht brauche bin ich wieder in die Filiale gegangen um zu fragen ob ich diese kündigen kann. Leider war dieser Mitarbeiter oder es war sogar der Chef nicht mehr dort und der neue Mitarbeiter versicherte mir dass ich den Rechtschutz nicht kündigen.
Deswegen fühle ich mich sehr verarscht und wollte schauen was andere Profis dazu meinen.
Also kann ich mein Vertrag erst nechstes Jahr kündigen?, im Dritten Jahr?
Ich werde heute oder morgen noch die Daten an ihre E-mail Adresse schicken.
Nochmals vielen dank, Lg Alessandro
2014-12-22T19:55:22Z
  • Montag, 22.12.2014 um 20:55 Uhr
Hallo Alessandro,

vielen Dank für Deine weitere Nachricht.
Verstehe ich das richtig, dass Du eine Rechtsschutzversicherung in der Schweiz abgeschlossen hast und Du in der Schweiz wohnst?

Beste Grüße
Gordon
2014-12-22T19:57:01Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 22.12.2014 um 20:57 Uhr
Hallo alessandro.plaz,

vielen Dank für Ihre schnelle Rückinformation.

Wie bereits von meiner Kollegin Jenny mitgeteilt, schauen wir uns Ihr Anliegen, sobald uns Ihre Daten vorliegen, genau an.

Hier noch einmal unsere E-Mail Adresse: allianzhilft.dialog@allianz.de.

Ich freue mich auf Ihre E-Mail und wünsche einen schönen Abend.

Liebe Grüße

Susann
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2014-12-23T07:53:50Z
  • Allianz hilft
  • Dienstag, 23.12.2014 um 08:53 Uhr
Guten Morgen alessandro.plaz,

ich bedanke mich für die Zusendung Ihrer Daten.

Da Ihr Versicherungsvertrag in der Schweiz geführt wird, haben wir von der Allianz Deutschland keinen Einblick in Ihre Unterlagen. Daher bitte ich Sie, sich direkt mit den Mitarbeiter der Allianz Schweiz in Verbindung zu setzen. Hier habe ich einen Link für Sie
https://www.allianz.ch/public/de/index.html

Ich freue mich, wenn ich Ihnen helfen konnte und wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr.

Beste Grüße, Marina
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