Hallo Conny,
Sie schreiben: - Wenn Sie das Fahrzeug nach Abschluss der
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kaufen und dieses Fahrzeug auch über
den Verkehrs-Rechtsschutz versichert ist, dann besteht für die
vertraglichen Ansprüche grundsätzlich auch Versicherungsschutz für die
Beratung, Vertretung im außergerichtlichen und auch gerichtlichen
Verfahren. -
Mit dieser Aussage suggerieren Sie , dass "Peter Pan " Versicherungsschutz hätte, wenn er vor dem Kauf eines Fahrzeuges eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschliessen würde.
Ich sehe dies nicht so.
Meiner Meinung nach handelt es sich bei dem geschilderten Fall um einen "Rechtsschutzfall im Vertrags-und Sachenrecht ", wo eine Wartezeit von 3 Monaten gilt, und er somit keinen Versicherungsschutz hätte.
Bitte überprüfen Sie Ihre Aussagen noch einmal.
LG
Ute
Hallo Conny,
vergessen Sie meinen Post, ich habe den Beitrag von Peter Pan falsch gelesen und verstanden.
Sorry.
LG
ute