Mandant des Anwalts verfasst über seine Kanzlei Schreiben
Eine Vermieterin ist Mandantin eines Anwalts. Die Freundin einer Vermieterin formuliert ein Schreiben mit Erlaubnis der Vermieterin mit z. T. nicht justitiablen Forderungen zur Abwehr von Mietmängeln. Darüberhinaus ist eine Abmahnung mit Androhung einer fristlosen Kündigung formuliert, wenn der Mieter seine Vermieterin oder ihre Freundin via Mail kontaktiert.
Es werden sämtliche Mängel unter z. T. dummdreisten und hahnebüchenen Argumenten abgewiesen.
Es werden sämtliche Mängel unter z. T. dummdreisten und hahnebüchenen Argumenten abgewiesen.
Das Schreiben wird über die Kanzlei mit Unterschrift des Anwalts an die Gegenseite geschickt, so dass diese Glauben gemacht werden soll, dass das Schreiben vom Anwalt selbst stammt. Die Ausdrucksweise ist nicht die des Anwalts, sondern die der des Mieters bekannten Freundin. So formuliert kein Anwalt.
Fragen:1. Verstösst der Anwalt gegen Berufsordnung der Anwälte oder andere Bestimmungen / Gesetze und kann der Mieter eine Beschwerde bei der Anwaltskammer einbringen? Mit welchen Begründungen??
2. Verstösst die Freundin und/oder die Vermieterin gegen Gesetze?
3. Ist alles ok und das Schreiben kann vom Anwalt der Gegenseite als Basis für seine Arbeit benutzt werden?
Danke
MfG
2. Verstösst die Freundin und/oder die Vermieterin gegen Gesetze?
3. Ist alles ok und das Schreiben kann vom Anwalt der Gegenseite als Basis für seine Arbeit benutzt werden?
Danke
MfG