Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, die ohne Ihre Einwilligung gesetzt werden.
Außerdem möchten wir das „Matomo Cookie“ und „Adobe Analytics“ zur statistischen Analyse des Datenaufkommens verwenden. Mit Klick auf „Bestätigen“ willigen Sie in das Setzen des Matomo Cookies und in Adobe Analytics ein. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
Ablehnen Bestätigen
hilfesuchender

Mandant des Anwalts verfasst über seine Kanzlei Schreiben

Eine Vermieterin ist Mandantin eines Anwalts. Die Freundin einer Vermieterin   formuliert ein Schreiben mit Erlaubnis der Vermieterin mit z. T. nicht justitiablen Forderungen zur Abwehr von Mietmängeln. Darüberhinaus ist eine Abmahnung mit Androhung einer fristlosen Kündigung formuliert, wenn der Mieter seine Vermieterin oder ihre Freundin via Mail kontaktiert.
Es werden sämtliche Mängel unter z. T. dummdreisten und hahnebüchenen Argumenten abgewiesen.
Das Schreiben wird über die Kanzlei mit Unterschrift des Anwalts  an die Gegenseite geschickt, so dass diese Glauben gemacht werden soll, dass das Schreiben vom Anwalt selbst stammt. Die Ausdrucksweise ist nicht die des Anwalts, sondern die der des Mieters bekannten Freundin. So formuliert kein Anwalt.
Fragen:
1. Verstösst der Anwalt gegen Berufsordnung der Anwälte oder andere Bestimmungen / Gesetze und kann der Mieter eine Beschwerde bei der Anwaltskammer einbringen? Mit welchen Begründungen??
2. Verstösst die Freundin und/oder die Vermieterin gegen Gesetze?
3. Ist alles ok und das Schreiben kann vom Anwalt der Gegenseite als Basis für seine Arbeit benutzt werden?
Danke
MfG
Richtige Antwort
2022-11-29T12:40:36Z
  • Dienstag, 29.11.2022 um 13:40 Uhr
Guten Tag hilfesuchender,


Als Rechtsschutzversicherer bietet die Allianz Ihren Versicherungsnehmern umfassende Leistungen. So sind diese mit der Rechtsschutzversicherung europaweit und weltweit geschützt. 


Zur Beantwortung Ihrer Fragen bitte ich Sie, sich direkt an die Spezialisten der Rechtsschutzschaden-Abteilung zu wenden.


Das Thema Rechtsschutzschaden ist zu komplex, als dass ich bzw. unser Team Ihnen hier eine fundierte Antwort geben könnten, dies obliegt lediglich unseren Spezialisten. Lieben Dank für Ihr Verständnis.


  • Rechtsschutz-Service-Telefon (00800 1122 5555)  
  • aus dem Ausland Gebührenpflichtige Nummer (+49 89 3800 3535)


Beste Grüße

Ines

Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?

Dateianhänge
    😄