Gibt es eine Wartezeit in Sozialrechtlichen Dingen bei Rechtschutzversicherung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe erst vor kurzem eine Rechtschutzversicherung bei Ihnen Abgeschlossen und möchte gern anfragen, ob ich in Sozialrechtlichen Fragen ebenfalls eine Warteteit einzuhalten habe?
Desweiteren möchte ich gern anfragen, ob ich auch online oder per Mail mein Problem Schildern kann, da ich es schriftlich besser niederschreiben kann als telefonisch zu besprechen?
Es geht darum, dass meine Schwerbehinderung vor einiger Zeit überprüft würde.
Mein Grad der Behinderung soll nun von 80 auf 40 herabgesetzt werden.
Damit bin ich nicht einverstanden, da ich mich so gesund nicht fühle und ich an einer unheilbaren psychischen Erkrankung leide.
Mit dem Behindertenausweis habe ich zwar bisher nur wenige Vorteile genutzt, jedoch möchte ich gern wenigstens einen Gdb von 50 erreichen, da ich sehr gern meinen Zusatzurlaub und den gesonderten Kündigungsschutz in meiner geringfügigen beschäftigung behalten möchte.
Um etwas Zeit zu gewinnen, habe ich bisher fristen abgewartet und einen wiederspruch angekündigt. Ebenfalls habe ich bei derBehindertenstelle Akteneinsicht beantragt, um anschließend meine Begründung des Wiederspruchs einzureichen.
Diese Unterlagen werden bald bei mir eintreffen und ich benötige anschließend Hilfe, da es die letzte außergerichtliche Chance ist den wiederspruch geltend zu machen.
Ich möchte nicht Gerichtlich klagen!
Ich freue mich auf eine Antwort und verbleibe mit freundlichen grüßen.
Ich habe erst vor kurzem eine Rechtschutzversicherung bei Ihnen Abgeschlossen und möchte gern anfragen, ob ich in Sozialrechtlichen Fragen ebenfalls eine Warteteit einzuhalten habe?
Desweiteren möchte ich gern anfragen, ob ich auch online oder per Mail mein Problem Schildern kann, da ich es schriftlich besser niederschreiben kann als telefonisch zu besprechen?
Es geht darum, dass meine Schwerbehinderung vor einiger Zeit überprüft würde.
Mein Grad der Behinderung soll nun von 80 auf 40 herabgesetzt werden.
Damit bin ich nicht einverstanden, da ich mich so gesund nicht fühle und ich an einer unheilbaren psychischen Erkrankung leide.
Mit dem Behindertenausweis habe ich zwar bisher nur wenige Vorteile genutzt, jedoch möchte ich gern wenigstens einen Gdb von 50 erreichen, da ich sehr gern meinen Zusatzurlaub und den gesonderten Kündigungsschutz in meiner geringfügigen beschäftigung behalten möchte.
Um etwas Zeit zu gewinnen, habe ich bisher fristen abgewartet und einen wiederspruch angekündigt. Ebenfalls habe ich bei derBehindertenstelle Akteneinsicht beantragt, um anschließend meine Begründung des Wiederspruchs einzureichen.
Diese Unterlagen werden bald bei mir eintreffen und ich benötige anschließend Hilfe, da es die letzte außergerichtliche Chance ist den wiederspruch geltend zu machen.
Ich möchte nicht Gerichtlich klagen!
Ich freue mich auf eine Antwort und verbleibe mit freundlichen grüßen.