Beratungskosten zu Vorsorgeverfügungen in der Rechtsschutzversicherung
Übernimmt die Allianz in der Privat- Rechtsschutzversicherung die Beratungskosten zu Vorsorgevollmachten und Betreuungs- und Patientenverfügungen?
Wenn ja in welchem Tarif und mit welchen Ausschlüssen?
Wichtig wäre mir dabei vor allem, dass nicht nur Beratungen von Notaren und Rechtsanwälten übernommen werden, sondern auch Beratungen von Betreuungsvereinen, die gem. §1908f BGB die Befugnis zur Rechtsberatung bei Einrichtung von Vorsorgevollmachten Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen (als Unterfall der Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten) haben.
MfG
Wenn ja in welchem Tarif und mit welchen Ausschlüssen?
Wichtig wäre mir dabei vor allem, dass nicht nur Beratungen von Notaren und Rechtsanwälten übernommen werden, sondern auch Beratungen von Betreuungsvereinen, die gem. §1908f BGB die Befugnis zur Rechtsberatung bei Einrichtung von Vorsorgevollmachten Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen (als Unterfall der Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten) haben.
MfG