Bebaungsgrenze überschritten
Sehr geehrtes Allianzteam,
gemäß dem Bebauungsgesetzt darf die einseitige Bebaungsgrenze von 9m nicht überschritten werden. Unser Nachbar hat hinter der Garage einen Schuppe. Der Schuppen und die Garage sind zusammen über 9m. Des Weiteren ist bei dem Schuppen keine Regenrinne vorhanden. Wegen der Neigung des Daches des Schuppens wird das ganze Wasser über unser Grundstück abgeleitet. An wenn sollte ich mich mit meinem Problem wenden?