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Gelöschter Nutzer

Ausschluss von einer Veranstaltung, weil andere Veranstaltung kritisiert wurde?

vor einer Weile habe ich beim örtlichen Veranstalter die Organisation einer größeren Konzertveranstaltung dahingehend kritisiert, als dass die 2 Monate vorher verkauften Online-Tickets mit freier Platzwahl vor Ort einkassiert wurden und gegen feste Sitzplatz-Karten in der hintersten Ecke der Halle getauscht wurden. Ferner habe ich kritisiert, dass die letzte Band bereits nach wenigen Minuten von einem Organisator (im weiteren "A") aufgefordert wurde, zum Ende zu kommen und dies unangemessen sei, da die Halle im Rahmen einer Charity-Veranstaltung ohne Probleme 20 Minuten länger hätte belegt sein können. Zudem war auf der Eintrittskarte eine falsche Straßenangabe vermerkt, sodass die Halle nur schwer zu finden war.
Diese per E-Mail eingereichte Kritik wurde ohne mein Einverständnis oder Vorankündigung vom Veranstalter an zwei in der Mail benannte Künstler- bzw. Veranstaltungsagenturen (örtlicher Agentur A und weiterer Veranstalter B, der eine der Bands fast exklusiv vermarktet) weitergereicht.
B drohte mir nun, mich von allen seinen zukünftigen Veranstaltungen auszuschließen, wenn ich mich nicht für die Kritik bei seinem Geschäftspartner A entschuldigen würde.
Ist ein solcher Ausschluss von kommerziellen Veranstaltungen rechtswirksam und kann mir B vor Ort den Einlass aufgrund einer Kritik an A verweigern, wenn eine gültige Eintrittskarte vorliegt? Wenn ja, besteht ggf. ein Schadenersatzanspruch über die Eintrittskarte hinaus für Fahrt- und Hotelkosten?

Richtige Antwort
2014-05-07T18:08:07Z
  • Mittwoch, 07.05.2014 um 20:08 Uhr
Hallo,

wenn ich mir das hier richtig betrachte, geht es in die Richtung einer rechtlichen Beratung und ich kann nur vorschlagen, dass hier ein legitimierter Rechtsberater sich der Sache annehmen sollte.

Wenn Sie bei der Allianz eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie die Hotline unter (0)0800-11225555 ganztägig erreichen. Hier wird ihr Fall, wenn versichert, auch gleich anwaltlich mit Ihnen besprochen.

Beste Grüße
Gordon
4 Kommentare
2014-05-07T07:21:47Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 07.05.2014 um 09:21 Uhr
Hallo Anfragexyz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Geht es denn um den gleichen Fall?
https://forum.allianz.de/questions/kann-ein-veranstalter-mich-grundsatzlich-von-allen-veranstaltungen-ausschliessen

Bei weiteren Fragen können Sie gerne auf uns zukommen.

Freundliche Grüße,
Oliver
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2014-05-07T07:39:27Z
  • Mittwoch, 07.05.2014 um 09:39 Uhr
Leider wurde der wesentliche Punkt auch hier nicht beantwortet: im Rahmen des beabsichtigten Konzertbesuchs sind üblicherweise bereits Kosten für die Karten, zum Teil auch Hotelkosten im voraus angefallen, bevor die bekannte Problematik aktuell wurde. Es geht nicht im wesentlichen ums allgemeine Hausrecht des Veranstalters, vielmehr um den finanziellen Schaden, der durch eine unbegründete Einlassverweigerung im Rahmen der Ausübung des allg. Hausrechts entsteht.
2014-05-07T07:54:12Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 07.05.2014 um 09:54 Uhr
Hallo Anfragexyz,

leider ist es mir nicht möglich Ihnen hier eine konkrete Antwort zu geben.
Dafür sind unsere Kollegen aus der Rechtschutzabteilung zuständig um Sie zu Ihren Möglichkeiten zu beraten.

Gerne stelle ich für Sie den Kontakt zu den Kollegen her.

Senden Sie mir dazu einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und der Versicherungsscheinnummer an allianzhilft.dialog@allianz.de und wir machen von dort aus gemeinsam weiter.

Freundliche Grüße,
Oliver
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Richtige Antwort
2014-05-07T18:08:07Z
  • Mittwoch, 07.05.2014 um 20:08 Uhr
Hallo,

wenn ich mir das hier richtig betrachte, geht es in die Richtung einer rechtlichen Beratung und ich kann nur vorschlagen, dass hier ein legitimierter Rechtsberater sich der Sache annehmen sollte.

Wenn Sie bei der Allianz eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie die Hotline unter (0)0800-11225555 ganztägig erreichen. Hier wird ihr Fall, wenn versichert, auch gleich anwaltlich mit Ihnen besprochen.

Beste Grüße
Gordon

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