Ausschluss von einer Veranstaltung, weil andere Veranstaltung kritisiert wurde?
vor einer Weile habe ich beim örtlichen Veranstalter die Organisation einer größeren Konzertveranstaltung dahingehend kritisiert, als dass die 2 Monate vorher verkauften Online-Tickets mit freier Platzwahl vor Ort einkassiert wurden und gegen feste Sitzplatz-Karten in der hintersten Ecke der Halle getauscht wurden. Ferner habe ich kritisiert, dass die letzte Band bereits nach wenigen Minuten von einem Organisator (im weiteren "A") aufgefordert wurde, zum Ende zu kommen und dies unangemessen sei, da die Halle im Rahmen einer Charity-Veranstaltung ohne Probleme 20 Minuten länger hätte belegt sein können. Zudem war auf der Eintrittskarte eine falsche Straßenangabe vermerkt, sodass die Halle nur schwer zu finden war.
Diese per E-Mail eingereichte Kritik wurde ohne mein Einverständnis oder Vorankündigung vom Veranstalter an zwei in der Mail benannte Künstler- bzw. Veranstaltungsagenturen (örtlicher Agentur A und weiterer Veranstalter B, der eine der Bands fast exklusiv vermarktet) weitergereicht.
B drohte mir nun, mich von allen seinen zukünftigen Veranstaltungen auszuschließen, wenn ich mich nicht für die Kritik bei seinem Geschäftspartner A entschuldigen würde.
Ist ein solcher Ausschluss von kommerziellen Veranstaltungen rechtswirksam und kann mir B vor Ort den Einlass aufgrund einer Kritik an A verweigern, wenn eine gültige Eintrittskarte vorliegt? Wenn ja, besteht ggf. ein Schadenersatzanspruch über die Eintrittskarte hinaus für Fahrt- und Hotelkosten?