Allianz Rechtsberatungs-Hotline
Ich habe in den letzten 2 Jahren 2 Mal die Erfahrung machen müssen, dass die vertragliche Beratungs-Hotline vor dem Durchstellen an einen Anwalt stets die Fragestellungen aufnimmt, die Zuständigkeit daraufhin stets ablehnt, da zu diesem Zeitpunkt einer Erstberatung logischerweise noch keine Klage vorgesehen ist. Die Versicherung würde erst ab Klage greifen. Eine Vermittlung an einen Beratungsanwalt erfolgt bestenfalls aus Kulanz. Wozu habe ich dann eine tel. Rechtsberatungs-Hotline im Vertrag, wenn diese praktisch nie zuständig ist?