Arbeits-Rechtsschutz für Beamte auch außergerichtlich?
ich interessiere mich für den Abschluss vom Privat-, Berufs-, und Verkehrs-Rechtsschutz in der Basisvariante.
Hierzu folgende Frage:
Als Beamter finden Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber regelmäßig vor dem Verwaltungsgericht mit vorgelagertem Widerspruchsverfahren statt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist beim Arbeits-Rechtsschutz auch die außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt enthalten.
Bei der Leistungsart "Verwaltungs-RS in privaten Angelegenheiten" ist in der Basisvariante ja nur eine Absicherung vor deutschen Gerichten enthalten.
Greift bei Streitigkeiten eines Beamten mit seinem Arbeitgeber nun der Arbeits-RS inklusive außergerichtlicher Vertretung oder verweist die Allianz darauf, dass die Streitigkeit mit dem Dienstherrn vor dem Verwaltungsgericht ausgetragen wird und daher erst für ein Gerichtsverfahren die Kosten übernommen werden?
Ich hoffe, ich konnte meinen Gedankengang verständlich darlegen. Ich wäre für eine kurze Stellungnahme sehr dankbar.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.